Zum Inhalt springen
Kategorien: Rechnungswesen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Definition & Bedeutung

Immaterielle Vermögensgegenstände (englisch: intangible asset)  sind nicht-physische, nicht-monetäre Werte, die einem Unternehmen wirtschaftlichen Nutzen über einen längeren Zeitraum bringen. Sie sind identifizierbar, selbstständig bewertbar und können rechtlich geschützt sein. Im Gegensatz zu materiellen Vermögensgegenständen fehlt ihnen eine physische Substanz, dennoch sind sie für den Geschäftsbetrieb von großer Bedeutung.

Merkmale

Immaterielle Vermögensgegenstände zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Nicht-physische Substanz: Sie sind nicht greifbar, existieren jedoch als rechtliche oder wirtschaftliche Werte.
  • Identifizierbarkeit: Sie können einzeln benannt und von anderen Vermögensgegenständen abgegrenzt werden.
  • Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen: Sie tragen zur Erzielung von Einnahmen oder zur Kostensenkung bei.
  • Kontrolle durch das Unternehmen: Das Unternehmen hat die Macht, den Nutzen aus dem Vermögensgegenstand zu ziehen und den Zugang Dritter zu verhindern.
  • Erwerb oder Entwicklung: Sie können entweder entgeltlich erworben oder intern entwickelt worden sein.

Beispiele

Typische Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände sind:

  • Patente: Exklusive Rechte zur Nutzung technischer Erfindungen.
  • Lizenzen: Erlaubnisse zur Nutzung bestimmter Rechte oder Technologien.
  • Marken und Warenzeichen: Schutzrechte für Namen, Logos oder Symbole.
  • Urheberrechte: Rechte an künstlerischen oder literarischen Werken.
  • Software: Programme, die intern entwickelt oder extern erworben wurden.
  • Konzessionen: Genehmigungen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten.
  • Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill): Der über den Buchwert hinausgehende Wert eines Unternehmens, oft bei Übernahmen relevant.

Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und unterscheidet zwischen entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen Vermögensgegenständen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

  • Aktivierungspflicht: Müssen in der Bilanz aktiviert werden.
  • Bewertung: Zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

  • Aktivierungswahlrecht: Können unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden, insbesondere wenn sie identifizierbar sind und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist.
  • Aktivierungsverbot: Für bestimmte selbst geschaffene Werte wie Marken, Drucktitel oder Kundenlisten besteht ein Aktivierungsverbot.

Abschreibung

Die Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei einer unbestimmten Nutzungsdauer darf keine planmäßige Abschreibung vorgenommen werden.

Planmäßige Abschreibung

  • Lineare Abschreibung: Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer.
  • Nutzungsdauer: Wird geschätzt; beträgt maximal 10 Jahre, wenn sie nicht verlässlich bestimmt werden kann.

Außerplanmäßige Abschreibung

  • Wertminderung: Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen.
  • Zuschreibung: Wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen, ist eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen.

Absatz – Bewertung – Abschreibung

Immaterielle Vermögensgegenstände richtig bilanzieren

In diesem Seminar liegt der Fokus auf der handels- und steuerrechtlichen Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände.

Jetzt weiterbilden

FAQ

Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht-physische, nicht-monetäre Werte wie Patente, Lizenzen oder Software, die einem Unternehmen wirtschaftlichen Nutzen bringen.

Wie werden immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert?
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände müssen aktiviert werden. Selbst geschaffene können unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden, wobei für einige ein Aktivierungsverbot besteht.

Wie erfolgt die Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände?
Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Nutzungsdauer. Bei unbestimmter Nutzungsdauer ist keine planmäßige Abschreibung zulässig. Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen?
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände müssen aktiviert werden, während selbst geschaffene unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden können oder einem Aktivierungsverbot unterliegen.

Welche Beispiele gibt es für immaterielle Vermögensgegenstände?
Beispiele sind Patente, Lizenzen, Marken, Urheberrechte, Software, Konzessionen und der Geschäfts- oder Firmenwert.

Zum Glossar «