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Kategorien: Rechnungswesen

Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmer:innen mit geringem Umsatz. Sie ist in § 19 UStG geregelt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug ist aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Die Regelung richtet sich vor allem an Gründer:innen, nebenberuflich Selbstständige, Freelancer:innen und kleine Betriebe. Sie reduziert den Aufwand bei der Umsatzsteuer, ersetzt aber nicht andere steuerliche Pflichten wie Einkommensteuer, Gewinnermittlung oder die Abgabe relevanter Steuererklärungen.

Voraussetzungen und Umsatzgrenzen

Damit Unternehmer:innen die Kleinunternehmerregelung nutzen können, müssen bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Nach aktueller Rechtslage darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro betragen. Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht überschreiten.

Wichtig ist der Gesamtumsatz nach den Regeln des UStG. Dazu zählen grundsätzlich steuerbare Umsätze, bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben jedoch außer Betracht. Wer neu gründet, muss den voraussichtlichen Umsatz realistisch schätzen. Das Finanzamt prüft die Angaben meist im Rahmen der steuerlichen Erfassung.

Kleinunternehmerregelung und Rechnung

Kleinunternehmer:innen dürfen auf ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen sollte ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung stehen. Eine gängige Formulierung lautet: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“

  • Pflichtangaben: Name und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Kein Umsatzsteuerausweis: Wird Umsatzsteuer trotzdem ausgewiesen, kann sie gegenüber dem Finanzamt geschuldet sein.
  • Transparenz: Der Hinweis hilft Kund:innen, die fehlende Umsatzsteuer richtig einzuordnen.

Vorsteuerabzug und praktische Folgen

Ein zentraler Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist der fehlende Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer:innen können die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt zurückholen. Das wirkt sich besonders aus, wenn hohe Investitionen anfallen, etwa für Technik, Waren, Fahrzeuge oder Ausstattung.

Abgrenzung zur Regelbesteuerung

Bei der Regelbesteuerung weisen Unternehmer:innen Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, führen diese an das Finanzamt ab und dürfen Vorsteuer geltend machen. Die Regelbesteuerung kann sinnvoll sein, wenn viele Geschäftskund:innen angesprochen werden oder größere Anschaffungen geplant sind.

Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist an diese Entscheidung in der Regel für fünf Kalenderjahre gebunden. Deshalb sollten Unternehmer:innen vor dem Wechsel prüfen, wie sich Umsatz, Kostenstruktur, Kundengruppe und Investitionen entwickeln.

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FAQ

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen?

Bei der steuerlichen Erfassung geben Unternehmer:innen an, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Das Finanzamt berücksichtigt diese Angabe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Wird die maßgebliche Umsatzgrenze überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung entfallen. Dann gelten die Pflichten der Regelbesteuerung. Unternehmer:innen sollten ihre Umsätze daher laufend überwachen.

Gilt die Kleinunternehmerregelung automatisch für alle Steuern?

Nein. Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Buchführungspflichten können weiterhin relevant sein.

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