Schwerbehinderung
Definition von Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Der GdB wird vom Versorgungsamt auf Grundlage medizinischer Gutachten ermittelt. Neben dem GdB können auch Merkzeichen vergeben werden, die weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten einen Schwerbehindertenausweis als offiziellen Nachweis. Dieser Ausweis ist Voraussetzung für bestimmte Ansprüche und Nachteilsausgleiche.
Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, müssen bestimmte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen vorliegen, die länger als sechs Monate andauern. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 bewertet. Ab einem GdB von 50 spricht man offiziell von einer Schwerbehinderung.
- GdB 50 oder höher: Voraussetzung für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
- Medizinisches Gutachten: Grundlage für die Feststellung durch das Versorgungsamt
Antragstellung beim Versorgungsamt
Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Dafür sind medizinische Unterlagen erforderlich, die die Beeinträchtigungen belegen. Der GdB wird auf Basis dieser Unterlagen in einem Bescheid festgesetzt.
- Antrag: Schriftlich oder online beim Versorgungsamt einreichen
- Unterlagen: Befunde, Arztberichte und ggf. Krankenhausberichte
- Bescheid: Festlegung des GdB und ggf. Vergabe von Merkzeichen
Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Personen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, die soziale Teilhabe und berufliche Integration erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem:
- Kündigungsschutz: Besonderer Schutz im Arbeitsverhältnis
- Zusatzurlaub: In der Regel fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr
- Steuerliche Vorteile: Pauschbeträge bei der Einkommensteuer
- Erleichterungen im Berufsleben: Unterstützung durch den Arbeitgeber und Integrationsämter
- Ermäßigungen: Zum Beispiel bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Eintrittspreisen
Abgrenzung: Schwerbehinderung vs. Schwerstbehinderung
Während der Begriff Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 gilt, ist die Definition Schwerstbehinderung nicht gesetzlich festgelegt. In der Praxis wird damit häufig ein GdB von 100 gemeint, oft in Verbindung mit mehreren Merkzeichen für besonders schwere Beeinträchtigungen.
Unsere Seminarempfehlung
Seminare Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst befindet sich im ständigen Wandel. Neue Gesetzesvorgaben und Rechtsänderungen bringen regelmäßig Veränderungen mit sich. Entdecke aktuelle Themen rund um den öffentlichen Dienst.
Zu unserem Seminarangebot Öffentlicher Dienst
FAQ
Was ist eine Schwerbehinderung?
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt. Sie wird vom Versorgungsamt festgestellt.
Wie beantragt man eine Schwerbehinderung?
Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt. Es müssen medizinische Nachweise über die Beeinträchtigungen vorgelegt werden.
Welche Nachteilsausgleiche bekommen schwerbehinderte Menschen?
Zu den Nachteilsausgleichen zählen z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuererleichterungen und Nachteilsausgleiche im Alltag.
Zum Glossar «