Vergabeverordnung
Definition: Vergabeverordnung
Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine zentrale rechtliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. Sie regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb bestimmter Schwellenwerte. Die VgV basiert auf EU-Richtlinien und soll Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren sicherstellen.
Die Verordnung bestimmt, wie öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsprozesse gestalten müssen, um rechtssicher und diskriminierungsfrei zu handeln. Sie ist insbesondere für Bundesbehörden, Kommunen und andere öffentliche Stellen relevant.
Anwendungsbereich und Geltung
Die Vergabeverordnung kommt zur Anwendung, wenn der geschätzte Auftragswert über den EU-weit festgelegten Schwellenwerten liegt. Diese Werte werden regelmäßig angepasst und unterscheiden sich je nach Auftragsart. Die VgV gilt für:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der Schwellenwerte
- Planungswettbewerbe im Bereich Architektur und Ingenieurwesen
- Öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Die Verordnung gliedert sich in Abschnitte und Unterabschnitte, die detailliert regeln, wie Ausschreibungen, Bekanntmachungen, die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zu handhaben sind.
Aufbau und Struktur der Vergabeverordnung
Die VgV ist systematisch aufgebaut und unterstützt Auftraggeber bei der Organisation ihrer Verfahren. Der Text der Verordnung unterteilt sich unter anderem in folgende Bereiche:
- Allgemeine Vorschriften zu Anwendungsbereich, Definitionen und Grundsätzen
- Verfahrensarten wie das offene, nicht offene oder Verhandlungsverfahren
- Kommunikation und Dokumentation während des Vergabeprozesses
- Besondere Vorschriften für soziale und andere besondere Dienstleistungen
Jeder Abschnitt enthält klare Vorgaben, etwa zu Fristen, Kriterien für die Eignung oder zur Zuschlagsentscheidung. Damit wird sichergestellt, dass die Auftragsvergabe nachvollziehbar und rechtssicher erfolgt.
Typische Verfahren nach VgV
Die Vergabeverordnung sieht mehrere Verfahrensarten vor, je nach Auftragsgegenstand und -wert:
- Offenes Verfahren: Alle interessierten Unternehmen können Angebote einreichen.
- Nicht offenes Verfahren: Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Verhandlungsverfahren: Auftraggeber führen Verhandlungen mit ausgewählten Bietenden.
- Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft: Für besonders komplexe Aufträge vorgesehen.
Die Wahl des richtigen Verfahrens ist entscheidend für eine effiziente und rechtssichere Vergabe.
Unsere Seminarempfehlung
Seminare Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst befindet sich im ständigen Wandel. Neue Gesetzesvorgaben und Rechtsänderungen bringen regelmäßig Veränderungen mit sich. Entdecke aktuelle Themen rund um den öffentlichen Dienst.
Zu unserem Seminarangebot Öffentlicher Dienst
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen VgV und GWB?
Das GWB legt die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vergaberecht fest. Die VgV konkretisiert diese Vorgaben für bestimmte Auftragsarten.
Wer muss die Vergabeverordnung anwenden?
Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder, Gemeinden und deren Einrichtungen müssen die VgV bei Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte anwenden.
Was passiert bei Verstößen gegen die VgV?
Bei Verstößen gegen die Vergabeverordnung können unterlegene Bieter Nachprüfungsverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall droht die Aufhebung des Auftrags.
Zum Glossar «