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Verwaltungsverfahren

Definition von Verwaltungsverfahren

Ein Verwaltungsverfahren ist ein gesetzlich geregelter Prozess, in dem eine Behörde eine Entscheidung in einer Verwaltungssache trifft. Die rechtliche Grundlage bildet für Bundesbehörden das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Für die Landes- und Kommunalverwaltung gelten die jeweiligen, inhaltlich aber sehr ähnlichen, Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Ziel des Verfahrens ist in der Regel der Erlass eines Verwaltungsakts, etwa ein Bescheid, der Rechte oder Pflichten für Bürger:innen oder Unternehmen begründet.

Ablauf eines Verwaltungsverfahrens

Der Ablauf eines Verwaltungsverfahrens ist durch die jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetze klar strukturiert. Es beginnt meist mit einem Antrag der betroffenen Person oder durch behördliches Handeln von Amts wegen. Darauf folgen Ermittlungen, Anhörungen und schließlich die Entscheidung.

  • Einleitung: Durch Antrag oder behördliche Initiative
  • Ermittlungsverfahren: Sachverhaltsaufklärung durch Akteneinsicht, Zeugen oder Gutachten
  • Anhörung Beteiligter: Betroffene können Stellung nehmen
  • Entscheidung: Die Behörde erlässt einen Verwaltungsakt (z. B. Baugenehmigung)
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Information über mögliche Rechtsmittel (z. B. Klage nach VwGO und, sofern im jeweiligen Bundesland noch vorgesehen, der Widerspruch)

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Damit ein Verwaltungsverfahren rechtswirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die Zuständigkeit der Behörde, die Einhaltung formeller Vorschriften und die Wahrung der Beteiligungsrechte der Betroffenen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG des Bundes und die entsprechenden Gesetze der Länder): Regeln Ablauf, Beteiligung und Formvorschriften
  • Verwaltungsrecht: Übergeordnete rechtliche Einordnung
  • VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Regelt den gerichtlichen Rechtsschutz im Anschluss an das Verfahren

Typische Anwendungsbereiche

Verwaltungsverfahren finden sich in vielen Bereichen des Alltags. Sie betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Beispiele sind:

  • Bauvorhaben: Antrag auf Baugenehmigung
  • Sozialleistungen: Bewilligung von Arbeitslosengeld oder Wohngeld
  • Gewerberecht: Anmeldung oder Untersagung eines Gewerbes
  • Ausländerrecht: Erteilung eines Aufenthaltstitels

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FAQ

Was ist ein Verwaltungsverfahren?

Ein Verwaltungsverfahren ist ein gesetzlich geregelter Prozess, in dem eine Behörde eine Entscheidung trifft, die sich auf eine konkrete Person oder ein Unternehmen auswirkt.

Wann beginnt ein Verwaltungsverfahren?

Es beginnt mit dem Antrag einer betroffenen Person oder wenn die Behörde von sich aus tätig wird (Amtsverfahren).

Was ist ein Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt ist das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens, etwa ein Bescheid. Er regelt einen Einzelfall verbindlich und ist rechtsverbindlich.

Welche Rolle spielt die VwGO?

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt, wie gegen Entscheidungen aus einem Verwaltungsverfahren rechtlich vorgegangen werden kann, zum Beispiel durch Klage.

Ist eine Anhörung im Verwaltungsverfahren Pflicht?

Ja, die Anhörung Betroffener ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, um das rechtliche Gehör zu wahren.

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