Leasing
Insbesondere für Kleinbetriebe sind bestimmte Investitionen oft schwer zu finanzieren. Alternativ zur Aufnahme eines Bankkredits oder zum Barkauf kommt eine Finanzierung mittels Leasing infrage. Besonders beliebt ist das Modell Leasing bei der Anschaffung von Firmenfahrzeugen.
Definition Leasing
Leasing kommt vom englischen Begriff „to lease“, was mieten oder pachten bedeutet. Leasing ist eine Finanzierungsmethode und eine Form der Nutzungsüberlassung, die sich dadurch auszeichnet, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut zeitlich begrenzt überlässt und als Gegenleistung im Voraus vereinbarte Leasingraten erhält. Leasing funktioniert somit ähnlich wie ein Mietvertrag. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des überlassenen Objekts und der Leasingnehmer kann es während es der Vertragslaufzeit nutzen.
Wie funktioniert Leasing?
Der Leasinganbieter überlässt das Leasingobjekt, das in seinem Eigentum steht, dem Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zur Nutzung. Nach Ende der Laufzeit des Leasingvertrags geht das Leasingobjekt wieder an den Leasinggeber zurück. Es kann vereinbart werden, dass der Leasingnehmer die Möglichkeit bekommt, das Leasingobjekt – zum Beispiel ein Fahrzeug – nach Ablauf des Leasingvertrags käuflich zu erwerben.
Besonderheiten beim Leasing
- Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am Leasingobjekt. Er nimmt es in Besitz und erhält ein Nutzungsrecht.
- Dem Leasinggeber reicht in der Regel das Leasingobjekt als Sicherheit.
- Gegenstände, die geleast sind, erscheinen nicht im Anlagevermögen der Bilanz.
- Die Leasingrate ist steuerlich voll absetzbar.
Die verschiedenen Leasingarten
In der Praxis werden verschiedene Leasing-Varianten verwendet:
Leasingverträge mit Voll- oder Teilamortisation
Bei der Vollamortisation deckt die Summe der Leasingraten in der Grundmietzeit sowohl die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts als auch sämtliche Nebenkosten ab.
Bei der Teilamortisation – auch Restwert-Leasing genannt – kommt es dagegen nur zu einer teilweisen Amortisation der Kosten. Hier wird Vorfeld ein Restwert vereinbart. Zu diesem Restwert kann der Leasingnehmer das jeweilige Wirtschaftsgut zum Ende der Grundmietzeit käuflich erwerben.
Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt dem Leasingnehmer über einen längeren Nutzungszeitraum überlassen. Typisch für diese Form des Leasings ist, dass der Leasingvertrag während der vereinbarten Grundmietzeit nicht gekündigt werden kann. Der Leasingnehmer trägt das Investitionsrisiko sowie die Kosten für Instandhaltung und Versicherung des Leasingobjekts. Bei dieser Leasingform gibt es für den Leasingnehmer oft eine Kaufoption nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Operating-Leasing
Bei dieser Leasingart bekommt der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nur relativ kurz zur Nutzung. Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit besteht die Möglichkeit, den Leasingvertrag zu kündigen.
Sale-and-Lease-Back
Bei dieser Variante verkauft jemand einen Vermögensgegenstand an eine Leasinggesellschaft und least den Gegenstand dann zurück. Diese Form des Leasings ermöglicht es einem Unternehmen, gebundenes Kapital freizusetzen und das Wirtschaftsgut trotzdem weiter zu nutzen.
Herstellerleasing
Beim Herstellerleasing wird der Leasingvertrag direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden bzw. Leasingnehmer abgeschlossen.
Teilweise wird darüber hinaus zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing unterschieden. Zum Mobilien-Leasing gehört zum Beispiel das Leasen von Fahrzeugen.
Beim Leasing von Fahrzeugen sind folgende Varianten zu unterscheiden:
- Kilometer-Leasing: Diese Variante basiert auf einer im Leasingvertrag festgelegten Kilometerzahl bzw. auf der Laufleistung des Fahrzeugs. Dabei orientiert sich die monatliche Leasingrate an der vereinbarten Laufleistung.
- Restwert-Leasing: Bei dieser Leasingart wird zu Vertragsbeginn ein voraussichtlicher Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit geschätzt. Hierbei trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass am Ende der Vertragslaufzeit der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs unter dem geschätzten Restwert liegt. Ist dies der Fall, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag nachzahlen.
- Full-Service-Leasing: Bei dieser Variante umfasst die monatliche Leasingrate nicht nur die Nutzung des Fahrzeugs, sondern auch bestimmte Serviceleistungen wie zum Beispiel Wartungsarbeiten, Reparaturen und Versicherungskosten.
Leasingangebote vergleichen: Welche Kriterien sind wichtig?
Beim Vergleich von Leasingangeboten sollte insbesondere auf folgende Kriterien geachtet werden:
- Leasingsonderzahlung/Anzahlung
- Restzahlung
- Laufzeit des Leasingvertrags
- Leasingrate
- Zinssatz
Leasingsonderzahlung/Anzahlung
Vor allem bei der Finanzierung von Fahrzeugen ist die Leasingsonderzahlung (Anzahlung) ein beliebter Bestandteil des Leasingvertrags. Damit wird der Betrag gesenkt, der durch das Leasing finanziert werden muss.
Allerdings kann die Anzahlung – außer bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung – nicht sofort als Kosten verbucht werden. Sie wird buchhalterisch über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt.
Restzahlung
Häufig kommt es vor, dass der Leasingvertrag am Ende der Laufzeit eine Restzahlung vorsieht. Insbesondere beim Fahrzeugleasing ist dies üblich.
Je höher die Restzahlung ist,
- desto niedriger ist der Tilgungsteil und desto höher ist der Zinsanteil der monatlichen Rate,
- desto höher ist die Belastung der Liquidität am Ende der Laufzeit und
- desto größer ist das Risiko des Leasinggebers, den Vertrag nicht voll erfüllt zu bekommen.
Zu beachten ist außerdem: Wenn nach dem Ende der Leasinglaufzeit ein Verkaufserlös als Restzahlung eingeplant ist, trägt der Leasingnehmer das Risiko. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer den Unterschiedsbetrag leisten muss, falls der Verkaufserlös für die Restzahlung nicht ausreicht.
Laufzeit des Leasingvertrags
Die Laufzeit des Leasingvertrags ist maßgeblich für die Höhe der Leasingrate. Je länger der Vertrag läuft, desto niedriger fällt die monatliche Leasingrate aus. Gleichzeitig steigt die Summe der über den Vertragszeitraum zu zahlenden Zinsen. Eine Kündigung des Leasingvertrags ist meist nur nach einer Grundleasingzeit oder aus wichtigem Grund möglich.
Die Leasingrate
Die Leasingrate ist der feste Betrag, welcher der Leasingnehmer pro Monat für die Nutzung des geleasten Wirtschaftsguts bezahlen muss. Die Leasingrate bestimmt somit die monatlichen Kosten für die Nutzung des Objekts.
Die Leasingrate wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- vom Preis des geleasten Wirtschaftsguts
- von der Anzahlung/Leasingsonderzahlung
- von der Vertragslaufzeit
Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit des Leasingvertrags ist, desto geringer ist die Leasingrate. Und umgekehrt: Eine kürzere Vertragslaufzeit lässt die Leasingrate steigen. Eine höhere Anzahlung verringert die Leasingrate.
Der vereinbarte Zinssatz ist ein Bestandteil der Leasingrate. Je höher der Zinssatz ausfällt, desto höher ist die monatliche Leasingrate.
Beim Fahrzeug-Leasing hat außerdem die jährlich vereinbarte Kilometerleistung einen Einfluss auf die Leasingrate.
Zinssatz im Leasingvertrag
Ein weiteres wichtiges Kriterium beim Leasing ist der Zinssatz. Der Wert des Wirtschaftsguts ist zu verzinsen – abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung. Mit dem Zinssatz deckt der Leasinggeber seine Refinanzierungskosten sowie seine laufenden Kosten. Der Zinssatz ist Bestandteil der monatlichen Leasingrate.
Vorteile beim Leasing
- Durch das Leasing werden Liquiditätsreserven beim Leasingnehmer geschont.
- Fest vereinbarte Monatsraten bieten dem Leasingnehmer eine sichere Kalkulationsgrundlage.
- Leasing bietet zum Ende der Vertragslaufzeit oft eine gewisse Flexibilität: Der Leasingnehmer kann das Leasingobjekt zurückgeben oder gegebenenfalls durch Begleichung des Restwerts kaufen.
- Die Leasingrate kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
- Leasingobjekte erscheinen nicht in der Unternehmensbilanz des Leasingnehmers
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