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Kategorien: Personalmanagement

Behinderung

Definition von Behinderung

Eine Behinderung liegt vor, wenn eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung Menschen in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindert. Entscheidend ist also nicht nur die Beeinträchtigung selbst, sondern auch das Umfeld. Treppen, fehlende digitale Barrierefreiheit, Vorurteile oder unpassende Arbeitsbedingungen können eine Einschränkung verstärken.

Im deutschen Recht ist die Behinderung vor allem im Sozialgesetzbuch geregelt, insbesondere im SGB IX. Dort geht es um Teilhabe, Rehabilitation, Leistungen und den Schutz vor Benachteiligung.

Einordnung von Behinderungen

Eine Behinderung kann sichtbar oder unsichtbar sein. Dazu zählen zum Beispiel Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Lernschwierigkeiten oder Autismus. Ob eine Beeinträchtigung als Behinderung gilt, hängt davon ab, wie stark sie die Teilhabe beeinflusst.

GdB und Schwerbehinderung

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Teilhabe. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 anerkannt wurde.

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die zuständige Versorgungsbehörde. Sie prüft ärztliche Unterlagen und bewertet nicht nur Diagnosen, sondern deren Auswirkungen im Alltag. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche GdB-Werte erhalten.

Nachteilsausgleiche und Leistungen bei Behinderung

Nachteilsausgleiche sollen bestehende Nachteile ausgleichen, nicht bevorzugen. Sie helfen dabei, Teilhabe in Schule, Beruf, Mobilität und Alltag zu ermöglichen.

  • Arbeitsleben: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfen zur Arbeitsplatzgestaltung oder Unterstützung durch Integrationsfachdienste.
  • Mobilität: Parkerleichterungen, Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr oder Fahrdienste, abhängig von Merkzeichen und Bedarf.
  • Bildung: Prüfungsanpassungen, technische Hilfsmittel, Assistenz oder barrierefreie Lernumgebungen.
  • Alltag: Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Eingliederungshilfe oder Unterstützung beim selbstbestimmten Leben.

Barrieren als Ursache von Benachteiligung

Behinderung entsteht oft dort, wo Barrieren Teilhabe verhindern. Ein:e Rollstuhlfahrer:in ist nicht durch den Rollstuhl benachteiligt, sondern durch ein Gebäude ohne Aufzug. Eine gehörlose Person wird ausgeschlossen, wenn Informationen nur gesprochen und nicht visuell bereitgestellt werden.

Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als Rampen. Sie umfasst verständliche Sprache, digitale Zugänglichkeit, Untertitel, Leitsysteme, flexible Arbeitsmodelle und eine Gesellschaft, die Vielfalt einplant.

Praxisbeispiel: Behinderung im Arbeitsalltag

Eine Person mit chronischer Erkrankung kann grundsätzlich arbeiten, braucht aber flexible Pausen und einen angepassten Arbeitsplatz. Ohne Anpassungen entsteht eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Mit passenden Leistungen, technischer Ausstattung und klaren Absprachen kann die Person ihre Aufgaben erfüllen und am Berufsleben teilhaben.

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FAQ

Ist jede Beeinträchtigung automatisch eine Behinderung?

Nein. Eine Beeinträchtigung wird vor allem dann als Behinderung eingeordnet, wenn sie langfristig besteht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert.

Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gilt eine Person in Deutschland ab einem GdB von 50. Die Anerkennung muss beantragt und durch die zuständige Behörde festgestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Krankheit?

Eine Krankheit beschreibt meist einen medizinischen Zustand. Eine Behinderung beschreibt die langfristigen Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf Teilhabe, Alltag und gesellschaftliche Beteiligung.

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