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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Definition: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Unterstützung von Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Ziel ist es, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Grundlage ist § 167 Absatz 2 SGB IX.

Ziele und Nutzen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das BEM verfolgt mehrere Ziele:

  • Erhalt des Arbeitsplatzes: Vermeidung von Kündigungen durch individuelle Lösungen.
  • Gesundheitsförderung: Unterstützung bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Prävention: Vorbeugung weiterer Krankheitsausfälle.
  • Rechtskonformität: Der Arbeitgeber erfüllt seine gesetzliche Pflicht nach dem SGB IX.

Ablauf und Beteiligte im BEM-Verfahren

Das Verfahren startet, wenn ein:e Mitarbeiter:in innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber muss dann ein BEM-Gespräch anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Am Prozess können je nach Fall beteiligt sein:

  • Beschäftigte
  • BEM-Beauftragte oder Personalabteilung
  • Betriebsrat oder Personalrat
  • Betriebsarzt oder externe Fachkräfte
  • Integrationsämter bei schwerbehinderten Menschen

Typische Maßnahmen im Eingliederungsmanagement

Das BEM kann unterschiedliche Maßnahmen umfassen, um die Wiedereingliederung zu ermöglichen:

  • Stufenweise Wiedereingliederung: Schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag.
  • Arbeitsplatzanpassung: Technische oder organisatorische Änderungen.
  • Qualifizierungsmaßnahmen: Schulungen oder Umschulungen bei geänderten Anforderungen.
  • Gesundheitsfördernde Angebote: B. Ergonomieberatung, Stressbewältigung.

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FAQ

Ist das BEM für Arbeitgeber verpflichtend?

Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme durch Beschäftigte ist jedoch freiwillig.

Wer trägt die Kosten für das Eingliederungsmanagement?

Die Kosten für interne Maßnahmen trägt in der Regel der Arbeitgeber. Bei technischen Hilfen oder besonderen Maßnahmen können auch Integrationsämter oder Krankenkassen unterstützen.

Was passiert, wenn man das BEM ablehnt?

Die Ablehnung hat keine unmittelbaren Nachteile. Sollte der Arbeitgeber jedoch später eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, ist die Position des Arbeitgebers rechtlich gestärkt. Gerichte prüfen, ob die Kündigung verhältnismäßig war. Hat der Arbeitgeber ein BEM angeboten (und der/die Beschäftigte hat abgelehnt), hat der Arbeitgeber nachgewiesen, dass er nach milderen Alternativen zur Kündigung gesucht hat.

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