TV-L
Was ist der TV-L?
Der TV-L steht für „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“. Er regelt die Arbeitsbedingungen für tarifbeschäftigte Angestellte in Einrichtungen der Bundesländer, ausgenommen Hessen. Der TV-L wurde 2006 eingeführt und ersetzt frühere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auf Länderebene. Er ist das Pendant zum TVöD, der für Bund und Kommunen gilt.
Wer fällt unter den TV-L?
Der TV-L gilt für Beschäftigte in Einrichtungen der Länder wie Schulen, Hochschulen, Justiz, Polizei oder Verwaltungen. Dazu gehören unter anderem Verwaltungsangestellte, Techniker:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Lehrkräfte ohne Beamtenstatus. Nicht betroffen sind Beamt:innen und Beschäftigte in Hessen, da dieses Bundesland einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) anwendet.
Aufbau und Inhalte des Tarifvertrags
Der TV-L regelt zentrale Aspekte des Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst der Länder. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- Entgelttabelle: Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe und -stufe bestimmt das monatliche Bruttogehalt. Die Einordnung richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeit.
- Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit variiert je nach Bundesland, liegt aber meist zwischen 38,5 und 40 Stunden.
- Urlaub: Beschäftigte haben einen Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr.
- Entgeltordnung: Sie regelt die Eingruppierung in die verschiedenen Entgeltgruppen nach Tätigkeitsmerkmalen.
- Jahressonderzahlung: Diese einmalige Zahlung im November ersetzt das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe (in niedrigeren Gruppen ist sie prozentual höher).
Unterschiede zwischen TV-L und TVöD
Obwohl beide Tarifverträge dem öffentlichen Dienst zuzuordnen sind, gibt es Unterschiede:
- Geltungsbereich: Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L nur für Länder.
- Entgelt: Die Entgelttabellen im TV-L liegen teils unter denen des TVöD.
- Tarifrunde: Die Verhandlungen finden getrennt statt, was zu zeitlichen Verzögerungen bei Anpassungen führen kann.
Unsere Seminarempfehlung
Seminare Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst befindet sich im ständigen Wandel. Neue Gesetzesvorgaben und Rechtsänderungen bringen regelmäßig Veränderungen mit sich. Entdecke aktuelle Themen rund um den öffentlichen Dienst.
Zu unserem Seminarangebot Öffentlicher Dienst
FAQ
Welche Länder sind vom TV-L betroffen?
Alle Bundesländer außer Hessen wenden den TV-L an. Hessen nutzt den eigenständigen TV-H.
Wie oft wird der TV-L angepasst?
Der TV-L wird im Rahmen von Tarifrunden regelmäßig angepasst, meist alle ein bis zwei Jahre.
Wo finde ich die aktuelle Entgelttabelle?
Die aktuelle Entgelttabelle ist auf den Webseiten der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder der Gewerkschaften wie ver.di verfügbar.
Zum Glossar «