Wer ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Betrieb?

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Arbeitssicherheit ist für viele Führungskräfte ein leidiges Thema. „Warum nur?” fragt sich die Sicherheitsfachkraft, die sich dem Thema mit voller Leidenschaft widmet. Schließlich weiß sie, wie das Thema anzugehen ist. Die Antwort: Führungskräfte sind häufig mit anderen Themen beschäftigt – Kosten, Termine, Qualität, um nur einige zu nennen – so dass die Arbeitssicherheit gerne am Ende dieser Reihe steht.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz ist in der Frage „Verantwortung im Arbeitsschutz“ eindeutig.
§3 Arbeitsschutzgesetz besagt, dass der Arbeitgeber verantwortlich für die Arbeitssicherheit seiner Arbeitnehmer:innen ist. Dieser Grundsatz hat seinen Ursprung in der Sozialgesetzgebung Bismarcks Mitte des 19. Jahrhunderts. Als es darum ging die Arbeiterrevolution in Deutschland zu verhindern, wurde dieses Prinzip erstmals gesetzlich verankert. Und es gilt noch heute.

Nur kann der Arbeitgeber nicht überall sein. Unterstützung erfährt er durch die von ihm eingesetzten Führungskräfte, die in seinem Sinne handeln. Viele Führungskräfte glauben, dass sie durch den Einsatz von Sicherheitsfachkräften in ihrem Unternehmen von ihrer Verantwortung in der Arbeitssicherheit entbunden sind. Doch Sicherheitsfachkräfte haben „nur“ eine beratende Funktion, ähnlich einem Unternehmensberater, der auch nicht die Verantwortung für die Entscheidung einer Führungskraft übernimmt.

Wie der Verantwortung im Arbeitsschutz als Führungskraft gerecht werden?

Die Arbeitssicherheit ist durch einen umfangreichen rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Rahmen beschrieben. Dies alles im Detail zu kennen, dazu braucht es die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin. Aufgabe der Führungskraft ist es, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben umzusetzen und die innerbetrieblichen Arbeitssicherheitsregeln von den Mitarbeiter:innen einzufordern. Dies funktioniert leider oft nur so gut, wie es selbst vorgelebt wird.

Häufig existiert der Glaube, dass es nur Methoden und Prozesse, wie beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung, braucht, damit Mitarbeiter:innen sich sicher verhalten. Doch Methoden und Prozesse als solche bewirken erstmal nichts. Sie sind lediglich Hilfswerkzeuge auf dem Weg zu sicherem Verhalten. Ohne die Führungskraft, die Wert auf das richtige Verhalten der Mitarbeiter:innen legt, bleiben Methoden und Prozesse nur Methoden und Prozesse. Oder wie eine gute Kollegin von mir sagt: „A fool with a tool is still a fool!“

Es kommt also auf den richtigen Einsatz von Methoden und Prozessen an. Hier gibt es sehr gute Online-Tools und jede Menge Informationsmaterial von den Berufsgenossenschaften, um die Unterweisungen interessant und zum Mitmachen anregend zu gestallten. Die unternehmenseigene Sicherheitsfachkraft hilft hier gerne weiter.

Hauptaufgabe der Führungskraft bleibt also, die Umsetzung des Arbeitssicherheitsrechts im eigenen Verantwortungsbereich zu steuern und einzufordern. Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin beraten, wie im Detail das Recht angewandt wird. Gemeinsam mit der Führungskraft werden dann die notwendigen Maßnahmen entwickelt und die Umsetzung forciert. Die Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen fällt in den Aufgabenbereich der Führungskraft. Bei Nichtwirksamkeit muss nachgesteuert werden.

Was braucht eine Führungskraft, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden?

  • Verlässliche Expert:innen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt bzw. -ärztin,
  • Einen gesunden Menschenverstand, um alle abgeleiteten Maßnahmen mit Augenmaß umzusetzen,
  • Führungsstärke, um das gewünschte Verhalten anzuweisen, einzufordern und vorzuleben.

Führen im Kontext Arbeitssicherheit weicht also keinesfalls von Führung in anderen Kontexten ab. Es geht darum, Mitarbeiter:innen für das freiwillige Mitmachen zu gewinnen. Freiwilliges Mitmachen funktioniert, wenn verstanden wurde, dass das neue Verhalten Vorteile bringt und positiv bewertet wird. Gleichzeitig ist es wichtig, die Führungskraft als Vorbild zu erleben.

Fazit

Alles in allem ist Arbeitssicherheit ein weiterer wichtiger Baustein im Führungsalltag. Nur, wenn Arbeitssicherheit als integrierte Führungsaufgabe verstanden und im Berufsalltag konsequent geplant, organisiert und umgesetzt wird, können die positiven Effekte von Arbeitssicherheitsmaßnahmen eintreten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden, die Vermeidung von Unfällen und daraus resultierend die Verringerung von Fehlzeiten. Dies bringt langfristig weitere Vorteile mit sich, wie bspw. Imageverbesserungen, ein positives Employer Branding, Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Erfolge: Kostensenkung, Erfüllung von Kundenanforderungen und die Einhaltung von Qualitätsstandards.

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Über den:die Autor:in

Katrin Weißenborn

Trainerin der Haufe Akademie. Dipl. Chemie-Ingenieurin. Katrin Weißenborn ist langjährig in Führungs-, Beratungs- und Trainingsfunktionen im HSE-Bereich im nationalen sowie internationalen Umfeld tätig.

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