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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

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Die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst ist ein komplexes Thema, das für HR-Fachkräfte, Personalverantwortliche und Entgeltabrechnende von zentraler Bedeutung ist. Als Experte beziehungsweise Expertin in diesem Bereich trägst du die Verantwortung, Beschäftigte kompetent zu beraten und alle Prozesse rechtssicher zu gestalten. Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung und bildet als drittes Standbein neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge ein wichtiges Element der Altersabsicherung für Millionen von Beschäftigten.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – von den Grundlagen über die Finanzierung bis hin zu den speziellen Regelungen für verschiedene Personengruppen. Wir zeigen auch, wie du als HR-Fachkraft Beschäftigte sicher und kompetent beraten kannst, um alle Prozesse korrekt zu gestalten und die Altersvorsorge effektiv zu nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergänzung zur gesetzlichen Rente: Die Zusatzversicherung bietet zusätzliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst.
  • Pflichtversicherung: Die Zusatzversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Tarifbeschäftigten, inklusive Auszubildende und Beschäftigte in Teilzeit.
  • Finanzierung: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zahlen paritätisch Beiträge, die in Versorgungspunkte umgerechnet werden.
  • Rentenberechnung: Versorgungspunkte dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung.
  • Flexibilität bei Rentenbeginn: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es bei vorzeitigem Rentenbeginn keine Abschläge.
  • Entgeltumwandlung: Es gibt die Möglichkeit, das Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei in Zusatzversorgung umzuwandeln.
  • Träger: Die Verwaltung geschieht durch spezialisierte Organisationen wie VBL, ZVK oder KZVK.

Grundlagen der Zusatzversorgung: Definition und rechtlicher Rahmen

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist ein System der betrieblichen Altersversorgung, das speziell für Tarifbeschäftigte entwickelt wurde. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und sorgt dafür, dass Beschäftigte im Alter eine angemessene Versorgung erhalten.

Was ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Die Zusatzversorgung funktioniert als betriebliche Altersversorgung für alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Anders als in der Privatwirtschaft handelt es sich hier um eine Zusatzrente beziehungsweise Betriebsrente als Versorgungszusage der  Arbeitgeber:innen, die tarifvertraglich geregelt ist. Diese Betriebsrente im öffentlichen Dienst unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung durch ihre spezielle Finanzierung und Berechnung. Während die gesetzliche Rente nach dem Umlageverfahren funktioniert, basiert die Zusatzversorgung auf einem gemischten System aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.

Rechtliche Grundlagen und Trägerorganisationen

Die rechtliche Basis für die Altersvorsorge bilden verschiedene Tarifverträge. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Altersversorgungstarifvertrag (ATV) regeln die Details zur Zusatzversorgung. Als Trägerorganisationen fungieren spezialisierte Versorgungseinrichtungen:

  • VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder): zuständig für Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber:innen
  • ZVK Öffentlicher Dienst (Zusatzversorgungskasse): zuständig für bestimmte kommunale Bereiche
  • KZVK (Kommunale Zusatzversorgungskasse): zuständig für regional organisierte Träger
  • Bayerische Versorgungskammer: zuständig für bayerische Beschäftigte

Diese Träger verwalten die Beiträge, führen die Anwartschaftsberechnungen durch und zahlen später die Betriebsrenten aus. Dienstherren und Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der entsprechenden Versorgungseinrichtung anzumelden.

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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Sektor

In diesem Seminar erfährst du alles Wichtige zur Zusatzversorgung – von rechtlichen Grundlagen über Finanzierung und Entgelt bis hin zur Rentenberechnung und Portabilität. So bist du bestens gewappnet, um Ansprüche zu sichern und Fehler zu vermeiden.


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Anspruchsvoraussetzungen: Wer erhält die Zusatzversorgung?

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich für alle Tarifbeschäftigten eine Pflichtversicherung. Das bedeutet: Wer nach TVöD, TV-L oder anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes beschäftigt ist, wird automatisch in die Zusatzversorgung einbezogen.

Personengruppen mit Pflichtversicherung:

  • Alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach TVöD, TV-L und vergleichbaren Tarifen: Alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind automatisch pflichtversichert und erwerben von Beginn ihrer Beschäftigung Ansprüche auf die Zusatzrente.
  • Auszubildende: Wenn Auszubildende im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind sie ab dem 17. Lebensjahr pflichtversichert. Die Versicherung endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses. Während der Ausbildung werden Anwartschaften für die spätere Rente erworben.
  • Beschäftigte in geringfügigen Arbeitsverhältnissen: Beschäftigte in Minijobs sind ab einer bestimmten Entgelthöhe (der Geringfügigkeitsgrenze) pflichtversichert, wenn ihr Entgelt diese Grenze überschreitet. Auch hier erfolgt die Anwartschaftsbildung für die Zusatzrente, sodass geringfügig Beschäftigte Anspruch auf die Zusatzversorgung haben, sofern die Mindestentgeltgrenze erreicht wird.

Sonderregelungen beachten: Beamte und Beamtinnen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzversorgung, da sie über die Beamtenpension bereits eine vollständige Altersversorgung erhalten.

Der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung zeigt sich hauptsächlich bei einem Arbeitgeberwechsel oder besonderen Beschäftigungsverhältnissen. In den meisten Fällen erfolgt die Versicherung automatisch. Du als HR-Fachkraft musst lediglich die ordnungsgemäße Anmeldung sicherstellen.

Funktionsweise und Finanzierung der Zusatzversorgung

Die Finanzierung der Zusatzversorgung erfolgt über ein Beitragssystem, das sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen beteiligt. Dieses System unterscheidet sich grundlegend von privaten Rentenversicherungen, da es teilweise auch auf Umlagen basiert, bei denen die Beiträge der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen verwendet werden, um laufende Rentenansprüche zu finanzieren.

Beiträge und Finanzierung

Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden paritätisch aufgeteilt. Arbeitgeber:innen und Beschäftigte zahlen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoentgelts ein. Die Beitragssätze können je nach Versorgungsträger und Tarifvertrag variieren. Beispielsweise beträgt der Beitragssatz für Arbeitnehmer:innen gemäß § 25 TVöD 1,3 % des monatlichen Entgelts. Der Beitrag der Arbeitgeber:innen  liegt in der Regel bei einem höheren Anteil, typischerweise bei 1,5 bis 2 %, je nach Versorgungsträger.

Zentral für die spätere Rente ist das System der Versorgungspunkte, insbesondere bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Jeder eingezahlte Beitrag wird in Versorgungspunkte umgerechnet, die später die Grundlage für die Rentenberechnung bilden. Die Anwartschaft auf eine Zusatzrente entsteht bereits ab dem ersten Arbeitstag, allerdings gibt es Wartezeiten für den vollen Anspruch.

Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rente

Die Zusatzrente ergänzt die gesetzliche Rente und wird zusätzlich ausgezahlt. Bei der Berechnung der Gesamtrente müssen beide Systeme koordiniert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung bildet das Fundament, die Zusatzversorgung sorgt für eine Aufstockung auf ein angemessenes Versorgungsniveau.

Ein wichtiger Aspekt: Bei vorzeitigem Rentenbeginn können in der Zusatzversorgung Rentenabschläge anfallen, jedoch hängt dies von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Versorgungsträgers ab. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa dem Erreichen eines bestimmten Alters oder der Erfüllung weiterer Bedingungen, können diese Abschläge jedoch vermieden werden. Diese Flexibilität macht die Zusatzversorgung besonders wertvoll für die Lebensplanung der Beschäftigten.

Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst

Die Entgeltumwandlung bietet Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge zu leisten. Dabei wird das Bruttoentgelt in Versorgungsleistungen umgewandelt – ein Modell, das steuerliche Vorteile bietet.

  • Prinzip der Entgeltumwandlung: Beschäftigte können einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die Zusatzversorgung einzahlen, ohne dass zunächst Steuern und Sozialabgaben anfallen. Diese Beiträge erhöhen die späteren Versorgungsansprüche und können das Rentenniveau deutlich verbessern.
  • Steuerliche Behandlung: Die eingezahlten Beiträge sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei (innerhalb bestimmter Grenzen). Bei der späteren Rentenzahlung erfolgt dann die nachgelagerte Besteuerung. Dieses Modell kann für Beschäftigte mit höherem Einkommen besonders interessant sein.
  • Vergleich zu privaten Altersvorsorgeformen: Die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst bietet oft bessere Konditionen als private Riester- oder Rürup-Renten. Die Verwaltungskosten sind niedriger und die Renditen können aufgrund der besonderen Struktur der Versorgungsträger attraktiver sein.

Mobilität und Anspruchssicherung

Was passiert mit der Zusatzversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel? Diese Frage stellen sich viele Beschäftigte und erfordert eine fundierte Beratung durch HR-Experten beziehungsweise -Expertinnen.

  • Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes: Bei einem Wechsel zwischen Arbeitgeber:innen, die dem gleichen Tarifbereich angehören, bleiben alle Ansprüche vollständig erhalten. Die Versorgungspunkte werden übertragen. Die Beschäftigung gilt als nahtlos fortgeführt.
  • Wechsel in ein anderes Bundesland: Auch hier bleiben die Ansprüche grundsätzlich bestehen, allerdings können sich die Modalitäten je nach Versorgungsträger unterscheiden. Eine frühzeitige Klärung mit der jeweiligen Versorgungseinrichtung ist empfehlenswert.
  • Wechsel in die Privatwirtschaft: Die erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten, ruhen aber zunächst. Bei einer späteren Rückkehr in den öffentlichen Dienst können sie wieder aktiviert werden. Alternativ ist oft eine Abfindung oder eine vorzeitige Rente möglich.

Diese Flexibilität macht die Zusatzversorgung zu einem wichtigen Argument bei der Personalgewinnung und -bindung.

HR-Integration: Schnittstellen und Systeme

Die korrekte Abbildung der Zusatzversorgung in HR-Systemen ist entscheidend für rechtskonforme Prozesse. Als HR-Fachkraft musst du verschiedene Schnittstellen und Meldeverfahren beherrschen.

  • Integration in digitale HR-Prozesse: Moderne Entgeltabrechnungssysteme müssen die Zusatzversorgung automatisch berücksichtigen. Das umfasst die Beitragsberechnung, die Übermittlung an die Versorgungsträger und die Dokumentation für Beschäftigte.
  • Meldeverfahren und Datenpflege: Die Versorgungsträger benötigen regelmäßige Meldungen über Entgeltentwicklungen, Beschäftigungszeiten und besondere Ereignisse wie  Elternzeit oder Altersteilzeit . Diese Meldungen erfolgen meist elektronisch über standardisierte Schnittstellen.
  • Reporting und Compliance: Für die interne und externe Berichterstattung sind präzise Daten zur Zusatzversorgung unverzichtbar. Das betrifft sowohl die Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen als auch die Information der Beschäftigten über ihre erworbenen Ansprüche.

Mit fundiertem Wissen erfolgreich beraten

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist mehr als nur ein administrativer Prozess. Sie ist ein zentraler Baustein für die Zukunftssicherung deiner Beschäftigten. Mit fundiertem Fachwissen wirst du zum:zur kompetenten Berater:in und schaffst Vertrauen für die Mitarbeitenden.

Vorteile für alle Beteiligten: Beschäftigte profitieren von einer transparenten, verständlichen Beratung zu ihrer Altersvorsorge. Deine Organisation positioniert sich als attraktiv und fürsorglich, die die Zukunft ihrer Mitarbeitenden stets im Blick hat.

Die Haufe Akademie als Marktführer für berufliche Qualifizierung bietet dir die Möglichkeit, dein Wissen gezielt zu erweitern. Unsere Experten und Expertinnen vermitteln auch komplexe Zusammenhänge mit Leichtigkeit und geben dir die Sicherheit, die du für deine tägliche Beratungsarbeit brauchst.

FAQ

Wie hoch ist die Zusatzrente im öffentlichen Dienst?

Die Höhe der Zusatzrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Beschäftigungsdauer ab. Bei einer Vollzeitbeschäftigung über das gesamte Berufsleben kann die Zusatzrente etwa 20 bis 30 % des letzten Bruttoentgelts erreichen. Die genaue Berechnung erfolgt über Versorgungspunkte, die jährlich mit einem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.

Wie wird die Zusatzrente im öffentlichen Dienst versteuert?

Die Zusatzrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Die Beiträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, die späteren Rentenzahlungen müssen aber versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an und beträgt ab 2040 100 % der Rente.

Ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Pflicht?

Ja, für alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ist die Zusatzversorgung eine Pflichtversicherung. Die Anmeldung erfolgt automatisch bei Arbeitsantritt. Beamte und Beamtinnen sind davon ausgenommen, da sie bereits über eine vollständige Pensionsversorgung verfügen.

Wie funktioniert die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Die Zusatzversorgung funktioniert über ein Beitragssystem mit paritätischer Finanzierung durch Arbeitgeber:innen und Beschäftigte. Die Beiträge werden in Versorgungspunkte umgerechnet, die später die Grundlage für die Rentenberechnung bilden. Spezialisierte Versorgungsträger wie die VBL verwalten die Ansprüche und zahlen die Renten aus.

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Online-Redaktion