Weiterbildungsgesetz: Förderung von Aus- und Weiterbildung

0

Ausbildung und Weiterbildung sind heute wichtiger denn je. Mit dem Weiterbildungsgesetz (WbG) stellt sich der Wirtschaftsstandort Deutschland dieser großen Herausforderung. Erfahre mehr über die wichtigsten Maßnahmen, wie Unternehmen davon profitieren können und welche Anforderungen das Gesetz mit sich bringt.

Was soll das neue Weiterbildungsgesetz (WbG) erreichen?

Das Gesetz soll es Unternehmen und Beschäftigten einfacher machen, geförderte Weiterbildungsangebote zu nutzen. Dabei setzt es an mehreren Stellen an: Zum einen unterstützt es Unternehmen dabei, Fachkräfte weiterzubilden und weiterhin zu beschäftigen, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel bedroht ist. Das WbG sieht dafür das sogenannte Qualifizierungsgeld vor.

Zudem würdigt es die Bedeutung einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Denn ohne eine Ausbildung ist es in der Regel schwer, in einen Beruf einzusteigen. Um jungen Menschen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu erleichtern, enthält das Gesetz eine „Ausbildungsgarantie“. Dazu später mehr.

Das neue Qualifizierungsgeld: Eine Antwort auf den Strukturwandel

Seit April 2024 unterstützt das Qualifizierungsgeld Unternehmen dabei, den Herausforderungen des Strukturwandels zu begegnen. Sind Arbeitsplätze durch tiefgreifende Veränderungen gefährdet, z. B. durch branchenbedingte Entwicklungen, können Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt weiterbilden, um sie weiter zu beschäftigen, und werden dabei finanziell entlastet.

Die Agentur für Arbeit gewährt das Qualifizierungsgeld während der Weiterbildung als Lohnersatz. Für die Unternehmen entfällt in diesem Zeitraum dann die Entgeltzahlung, allerdings tragen sie die Kosten der Weiterbildung. Das Qualifizierungsgeld liegt bei 60 Prozent bzw. 67 Prozent des Nettogehaltes und ist steuerfrei. Arbeitgeber dürfen es aufstocken. Der maximale Förderzeitraum beträgt 3,5 Jahre.

Qualifizierungsgeld: Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?

Ob kleiner Betrieb oder großer Konzern – die Größe des Unternehmens ist für die Fördermaßnahme unerheblich. Auch die Qualifikation und das Alter der Beschäftigten spielen keine Rolle.
Diese Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen:

  • Perspektive: Die Qualifizierungsmaßnahme ermöglicht den Mitarbeiter:innen eine sichere Beschäftigungsperspektive im gleichen Unternehmen.
  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag: Unternehmen brauchen eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, der entsprechende Vereinbarungen zum Weiterbildungsbedarf und zum Qualifizierungsgeld sowie den Perspektiven der Beschäftigten trifft.
  • Ausmaß des Qualifizierungsbedarfs: Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf muss mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten sind 10 Prozent gefordert.
  • Umfang: Die geplante Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 120 Stunden haben.
  • Fristgerechte Beantragung: Der Arbeitgeber beantragt die Förderung mindestens drei Monate vor dem Start der Weiterbildung.

Ausbildungsgarantie: Neue Regelungen rund um die Berufsorientierung

Das Weiterbildungsgesetz bringt eine weitere wichtige Neuerung mit sich: die sogenannte Ausbildungsgarantie. Mit ihr verfolgt die Bundesregierung das Ziel, jungen Menschen den Einstieg in eine und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu erleichtern.

Die Ausbildungsgarantie ist allerdings kein Rechtsanspruch. Vielmehr sieht sie vor, dass die Agenturen für Arbeit und Jobcenter junge Menschen noch stärker bei der Berufsorientierung unterstützen. Jugendliche erhalten so einfacher relevante Informationen und Orientierungshilfen, die ihnen die Entscheidung für einen geeigneten Ausbildungsberuf erleichtern.

Dies sind die wichtigsten Elemente der Ausbildungsgarantie:

Praktika zur Berufsorientierung werden gefördert

Ein Element der Ausbildungsgarantie ist die Förderung von berufsorientierten Kurzpraktika. Diese Praktika sind eine wertvolle Chance für junge Menschen, erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und dabei möglicherweise ihre zukünftige Berufung zu entdecken. Sie sind aber auch für die Betriebe von Vorteil, denn unter den Praktikant:innen sind potenzielle neue Auszubildende. Im Praktikum können sich beide Seiten kennenlernen und sich einen ersten Eindruck über die Zusammenarbeit verschaffen. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter können dabei anfallende Kosten übernehmen, z. B. Fahrt- oder Unterkunftskosten.

Mehr Flexibilität dank Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Die Ausbildungsgarantie umfasst auch Unterstützung für Auszubildende: Der neue Mobilitätszuschuss erleichtert es jungen Menschen, Ausbildungsplätze in weiter entfernten Regionen anzunehmen.

Der Zuschuss finanziert den Auszubildenden im ersten Lehrjahr zwei Familienheimfahrten pro Monat. Wer ausbildungsbedingt umziehen muss, kann so seine Familie regelmäßig besuchen. Für junge Menschen, die zum ersten Mal von zu Hause wegziehen und oft mit Heimweh zu kämpfen haben, gleichzeitig aber auch von ihrem Ausbildungsgehalt die Miete bestreiten müssen, ist dies ein großer Vorteil. So können sie den Radius ihrer Suche erweitern und haben mehr Optionen bei der Wahl ihres Ausbildungsplatzes.

Für die Betriebe bedeutet der Mobilitätszuschuss eine Erweiterung des Bewerberpools. Sie können nun auch Auszubildende aus weiter entfernten Regionen gewinnen. Gerade Betriebe in ländlichen Regionen können davon profitieren, wenn sie potenzielle Azubis über die neue Möglichkeit informieren und sie unterstützen.

Einstiegsqualifizierung jetzt auch in Teilzeit möglich

Im Rahmen der Ausbildungsgarantie ergeben sich zudem Änderungen bei der Einstiegsqualifizierung. Das sozialversicherungspflichtige Praktikum kann jetzt auch in Teilzeit absolviert werden und ermöglicht es mehr Jugendlichen und Betrieben, von diesem Programm zu profitieren. Zudem wurde die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung von sechs auf vier Monate verkürzt.

Weiterbildungsgesetz: Chancen für Betriebe, Beschäftigte und Berufseinsteiger:innen

Das Weiterbildungsgesetz gibt Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer Arbeitswelt zu sichern, die derzeit im Umbruch ist. Die neuen Regelungen ermöglichen es ihnen, Fachkräfte im Unternehmen zu halten und talentierte Young Professionals zu gewinnen und zu binden.

Jahresschluss SPEZIAL: Personalleitungsforum XL 2024/25

Gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht mit strategischer Fallberatung

Dieses Personalleitungsforum XL ist ein Mehrwert für alle Entscheider:innen mit Verantwortung. Hand in Hand werden von unseren beiden Expert:innen – der höchsten Rechtsprechungsebene sowie der Personalleitungsebene – alle wichtigen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht für das Jahr 2025 dargestellt und aktuelle Brennpunktthemen erörtert. Durch konkrete Handlungsempfehlungen werden Impulse gegeben und neue Möglichkeiten für eine gelungene Strategie dargelegt. Im Rahmen einer Peer Advisory werden in strukturierter Methode mit den anderen Teilnehmenden verschiedene Szenarien diskutiert, Umsetzungsideen erarbeitet und Anregungen für eine mögliche Strategie im Unternehmen gesammelt.


Zur Tagung
Teilen Sie den Beitrag auf:

Über den:die Autor:in

Online-Redaktion

Zur Themenübersicht Personalmanagement