Um erfolgreicher als Immobilienverwalter:in zu agieren, sollte die Weiterbildungspflicht nach § 34c GeWo (Gewerbeordnung) und § 15b MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) erfüllt sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Wohnimmobilienverwalter:innen mit operativen Aufgaben gilt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht: Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 20 Weiterbildungsstunden nach § 34c GewO und § 15b MaBV absolviert werden.
- Die Weiterbildung muss zur beruflichen Tätigkeit passen: Anerkannt werden unter anderem Präsenzseminare, Online-Kurse, begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Schulungen. Auch bestimmte Immobilienabschlüsse können als Weiterbildung gelten.
- Weiterbildungsnachweise sind Pflicht: Dokumentiere Teilnehmende, Inhalte, Dauer und Anbieter der Maßnahme und bewahre die Unterlagen mindestens fünf Jahre auf. Behörden können die Nachweise jederzeit anfordern.
- Wer die Fristen versäumt, riskiert Konsequenzen: Verstöße gegen die Dokumentations- oder Weiterbildungspflicht können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, Verwarnungen oder bei wiederholten Verstößen den Entzug der Erlaubnis nach sich ziehen.
- Weiterbildung bringt mehr als Rechtssicherheit: Du bleibst bei Gesetzesänderungen, Digitalisierung und Markttrends auf dem neuesten Stand, stärkst deine Fachkompetenz und positionierst dich mit aktuellem Know-how erfolgreich im Wettbewerb.
Was bedeutet die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter:innen?
Die Weiterbildungspflicht ist ein zentrales Element der gesetzlichen Vorgaben für Immobilienverwalter:innen u. a. Denn sie stellt sicher, dass diese Fach- und Führungskräfte in der Immobilienbranche ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen und erweitern, um den hohen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Doch was genau steckt hinter dieser Verpflichtung, und welche Regelungen greifen hier?
Exkurs § 34c Gewo
- 34c Gewerbeordnung besagt, dass die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen, Darlehensvermittler:innen, Wohnimmobilienverwalter:innen, Bauträger:innen und Baubetreuer:innen erlaubnispflichtig ist.
Zusammengefasst: Paragraf 34c GewO
- Erlaubnispflicht für Verwalter:innen: Tätigkeiten wie Darlehensvermittlung, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Verwaltung von Wohnimmobilien setzen eine behördliche Erlaubnis voraus. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
- Zuverlässigkeits- und Vermögensanforderungen: Eine Erlaubnis wird verweigert, wenn Antragstellende in den letzten fünf Jahren wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben oder als Immobilienverwalter:innen keine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
- Weiterbildungspflicht: Gewerbetreibende und ihre Mitarbeitenden müssen sich innerhalb von drei Jahren für 20 Stunden weiterbilden Nachweise dazu sind vorzulegen, um eine ordnungsgemäße Berufsausübung sicherzustellen.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Exkurs § 15b Makler- und Bauträgerverordnung
Paragraf 15b MaBV definiert: Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden.
Wer ist MaBV-pflichtig?
Nur noch Immobilienverwalter:innen von Wohnraum, die operative Tätigkeiten übernehmen, unterliegen der MaBV Weiterbildungspflicht.
Diese Personengruppe muss innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Weiterbildungsstunden nachweisen. So ist gewährleistet, dass sie ihre Fachkompetenz auf dem neuesten Stand halten. Ziel ist die Sicherstellung einer hohen Beratungs- und Servicequalität.
Was regelt § 15b MaBV?
Eine Zusammenfassung:
- Formen der Weiterbildung: Verpflichtete müssen sich berufsspezifisch weiterbilden, z. B. durch Präsenzkurse, begleitetes Selbststudium (mit Lernerfolgskontrolle), betriebsinterne Maßnahmen oder andere geeignete Formen. Abschlüsse als Immobilienkaufmann/-frau oder geprüfte:r Immobilienfachwirt:in gelten ebenfalls als Weiterbildung.
- Relevante Weiterbildungsthemen: z. B. Datenschutz, Kundenberatung und aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt.
- Dokumentationspflicht: Gewerbetreibende müssen Nachweise zu den Weiterbildungsmaßnahmen für sich und ihre Mitarbeitenden führen. Diese müssen Angaben zu Teilnehmenden, Inhalt, Dauer und Anbieter enthalten und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Kontrolle und Fristen: Behörden können die Vorlage einer Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht verlangen. Für neue Absolvent:innen beginnt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung oder Weiterbildung.
Nachweis der Weiterbildungspflicht
Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist – nach § 15b Absatz 3 MaBV – durch entsprechende Nachweise und Unterlagen über die absolvierten Fortbildungsmaßnahmen zu dokumentieren.
Die Nachweis- und Aufbewahrungspflicht trifft Gewerbetreibende; und zwar für sich selbst und ihre Beschäftigten. Die Aufbewahrungsdauer der Nachweise und Unterlagen beträgt fünf Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres der Fortbildungsmaßnahme. Die Dokumente sind auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen aufzubewahren.
Auf Anfrage der zuständigen Behörde müssen diese Weiterbildungsnachweise eingereicht werden.
Zeiträume für Weiterbildungen, der Nachweis- und Aufbewahrungspflicht
Hier ist es wichtig sicherzustellen, dass du sowohl bis zum Ende eines Weiterbildungszeitraumes deine Pflicht erfüllst als auch vorausschauend die nächsten drei Jahre planst.
| Weiterbildungszeiträume | Nachweispflicht gilt ab | Aufbewahrungspflicht |
|---|---|---|
| 2021 – 2023 | 01.01.2024 | 31.12.2028 |
| 2024 – 2026 | 01.01.2027 | 31.12.2031 |
| 2027 – 2029 | 01.01.2030 | 31.12.2034 |
Folgende Angaben müssen die Nachweise enthalten
- Vor- und Familienname des Weiterbildungsteilnehmenden
- Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme
- Vor- und Familienname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters
Vorteile für deinen beruflichen Erfolg
Zum einen erfüllest du deine gesetzliche Weiterbildungspflicht gemäß MaBV; zum anderen hebest du dich durch diverse Aspekte deutlich von deinen Mitbewerber:innen ab.
- Fachwissen erweitern: Du erhältst fundierte Kenntnisse in wichtigen Rechts- und Bewertungsfragen des Immobilienmarkts.
- In Nischenmärkten positionieren: Durch Spezialwissen ermöglichst du dir weitere Marktzugänge oder Geschäftsfelder. So bieten Zukunftsthemen wie KI, Digitalisierung und Nachhaltigkeit neue Chancen in der Immobilienbranche.
- Aktuelle Inhalte: Du lernst die neuesten Gesetzesänderungen und Technologien kennen und bleibst so up to date.
- Praktische Anwendbarkeit: Dein neues Wissen setzt du direkt im Berufsalltag um.
- Du stärkst durch den Nachweis deine Reputation auf dem Markt.
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FAQs zur Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter:innen
Wann ist eine MaBV-Prüfung notwendig?
Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht wird von den zuständigen Behörden überprüft, insbesondere im Rahmen der jährlichen MaBV-Prüfung.
Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht 34c
Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmen. Auch im Fall einer Elternzeit oder einer geringfügigen Tätigkeit in einem Jahr ist die Weiterbildung innerhalb des Dreijahreszeitraums zu absolvieren.
Von der Pflicht befreit sind jedoch Beschäftigte der Immobilienbranche, die rein administrative Aufgaben übernehmen. Dies sind zum Beispiel für Mitarbeiter:innen, die rein sekretariatsbezogenen, buchhalterischen oder personalverwaltungstechnischen Aufgaben erledigen.
Hinweis für Berufseinsteigende in der Immobilienverwaltung
Wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann/-frau oder Geprüfte:r Immobilienfachwirt:in hat, muss mit der Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Abschluss beginnen.
Warum ist die Weiterbildungspflicht u. a. für Wohnimmobilienverwalter:innen wichtig?
In der dynamischen Immobilienbranche sind kontinuierliche Fortbildungen unverzichtbar. So stärkt das Erfüllen der Weiterbildungspflicht nicht nur deine Glaubwürdigkeit einer kompetenten Verwalterin und eines qualifizierten Verwalters, sondern schützt dich auch vor rechtlichen Konsequenzen.
Welche Themen umfasst die MaBV Weiterbildungspflicht?
Da du durch Immobilienverwalter:innen Weiterbildungen deine berufliche Handlungsfähigkeit erhältst, müssen deren Inhalte den Anforderungen deiner ausgeübten Tätigkeiten entsprechen sowie gewährleisten, dass deine Fachkompetenz und persönliche Kompetenzen aufrechterhalten oder ausgebaut werden.
Potenzielle inhaltliche Fortbildungsthemen
- Rechtliche Grundlagen: Mietrecht, Grundbuchrecht, Vertragsrecht, Datenschutz, etc.
- Immobilienmarkt: Markttrends und Marktentwicklungen, neue Technologien, Vertriebsstrategien, etc.
- Kundenorientierung: Beratungskompetenz, Kommunikationstechniken, etc.
- Fachliche Spezialisierungen: Finanzierung, Immobilienbewertung, Bauphysik, etc.
- Praxisorientierte Inhalte: Verhandlungsführung, Konfliktmanagement.
Die konkreten Inhalte der Weiterbildungspflicht findest du in den Vorgaben der Anlage 1 zu §15b Absatz 1 MaBV
Welche Vorgaben gibt es für die Art der Weiterbildung?
Die Immobilienverwalter:in Fortbildung kann in verschiedenen Formaten absolviert werden, z. B. als
- Präsenzseminar,
- Online-Kurs oder Webinar,
- Selbststudium mit Begleitung (z. B. E-Learning, Fernkurs).
Folgen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht
Ein Verstoß der gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit Paragraf 34c GewO wird geahndet.
Ordnungswidrig handelt,
- wer einen Nachweis, eine Unterlage, eine Aufzeichnung oder einen Beleg gar nicht oder nicht mindestens 5 Jahre aufbewahrt,
- wer einer vollziehbaren Anordnung der Erklärungsvorlage über die erforderlichen Weiterbildungen zuwiderhandelt.
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllen?
Wer die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt, riskiert:
- Bußgelder von bis zu 5.000 Euro ocdf
- Verwarnungen durch die Aufsichtsbehörden
Werden Weiterbildungen für Immobilienverwalter:innen im Ausland anerkannt?
Diese werden anerkannt, sofern die Inhalte den deutschen Anforderungen entsprechen.