Die Sozialversicherung basiert auf fünf Säulen. Ein stabiles Gerüst, das Arbeitnehmer:innen gegen die wichtigsten Lebensrisiken absichert und die soziale Stabilität in unserer Gesellschaft wahrt. Die Sozialversicherung besteht aus der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Leicht am Namen erkennbar, dienen sie unterschiedlichen Zwecken und bieten den Versicherten entsprechend unterschiedliche Leistungen. Für Entgeltaberechner:innen sind die fünf Säulen das Rahmenwerk ihrer täglichen Arbeit. Schließlich sind sie es, die Beiträge korrekt abrechnen, Daten an Träger:innen übermitteln und Mitarbeiter:innen beraten.
In diesem Blogbeitrag erfährst Du mehr über die Bedeutung der Sozialversicherung sowie über die Funktion und Leistungen der einzelnen Säulen. Um die Sozialversicherung im Gesamtkontext einordnen zu können, lernst Du hier auch die Kernprinzipien der sozialen Sicherung in Deutschland kennen.
Kernprinzipien der sozialen Sicherung
In Deutschland profitieren Bürgerinnen und Bürger von einer umfangreichen sozialen Sicherung. Sie gliedert sich in drei Teilbereiche: Gesetzliche Sozialversicherung, soziale Versorgung und Sozialfürsorge. Die Bereiche basieren auf den folgenden Prinzipien:
- Versicherungsprinzip: Viele Menschen sichern sich gemeinsam finanziell gegen mögliche Risiken ab, die sie allein nicht bewältigen könnten. Dafür bezahlen alle Versicherten einen Teil ihres Einkommens in Form von Beiträgen an die Versicherung. Nur wer versichert ist, erhält auch Leistungen. Dazu zählen beispielsweise alle Bürger:innen, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.
- Versorgungsprinzip: Wer der Gesellschaft besondere Dienste erbracht oder einen besonderen Nachteil erlitten hat, ist ebenfalls abgesichert. Doch anders als beim Versicherungsprinzip werden diese Leistungen aus Steuergeldern finanziert: Denn diese Personengruppen üben wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit aus bzw. der Staat hat ihre Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet. Die Leistungen sind daher bestimmten Bevölkerungsgruppen vorbehalten, z. B. Beamt:innen oder Kriegsopfern.
- Fürsorgeprinzip: Der Staat stellt sicher, dass die absoluten Grundbedürfnisse seiner Bürger:innen auch in Notsituationen gedeckt sind, wenn diese nicht oder nicht ausreichend versichert bzw. versorgt sind. Die Fürsorgeleistungen werden aus Steuermitteln finanziert und stehen allen Bürger:innen zu, die Hilfe bedürfen. Dazu zählen beispielsweise die Sozialhilfe und das Wohngeld.
Bedeutung der 5 Säulen der Sozialversicherung
Das Versicherungsprinzip ist die Grundlage der Sozialversicherung. Ihre fünf Säulen –Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung – stellen die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer:innen und vergleichbarer Gruppen sicher.
Die verschiedenen Sparten ergänzen sich gegenseitig und decken verschiedene Lebensbereiche und -risiken ab:
- Krankenversicherung: Sichert die medizinische Versorgung.
- Pflegeversicherung: Unterstützt bei Pflegebedürftigkeit.
- Rentenversicherung: Sorgt für finanzielle Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Arbeitslosenversicherung: Bietet finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit und unterstützt bei der Aufnahme einer Arbeit.
- Unfallversicherung: Deckt die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab.
Die Grundprinzipien der Sozialversicherung
„Eine:r für alle, alle für Eine:n“ – so könnte man das Credo der gesetzlichen Sozialversicherung zusammenfassen. Geht man etwas mehr ins Detail, gibt es fünf Prinzipien, die ihre Funktionsweise bestimmen.
- Versicherungspflicht: Wer sozialversichert sein muss, ist gesetzlich geregelt. Es betrifft den Großteil der deutschen Bevölkerung, darunter die meisten Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden. Ausnahmen bilden u. a. Selbstständige, die sich selbst absichern müssen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen, deren Absicherung steuerfinanziert ist.
- Selbstverwaltung: Die Träger der Sozialversicherung, z. B. die Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung, verwalten sich selbst – unter Aufsicht des Staates.
- Beitragsfinanzierung: Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge in die Sozialversicherung ein, um die Leistungen zu finanzieren. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttogehalt der Versicherten. Ausnahme ist die Unfallversicherung – diese zahlt der Arbeitgeber allein und die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Gehalt der Arbeitnehmer:innen und der Gefahrenklasse.
- Solidarität: Alle Beitragszahlenden sind abgesichert – unabhängig von der Höhe ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Das gilt z. B. bei der Krankenversicherung.
- Äquivalenz: Je nach Versicherungszweig hängt die Höhe der Leistungen von den zuvor gezahlten Beiträgen ab. Beispielsweise bei der Rente – nicht aber bei der Krankenversicherung.

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Krankenversicherung
Wer in Deutschland lebt, muss sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Bei Krankheit erhalten die Versicherten dann medizinische Leistungen, profitieren aber auch von Vorsorgemaßnahmen und Beratung. Die Regelungen zur Krankenversicherung finden sich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Zu den Leistungen gehören u. a.:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arzneimittelversorgung
- Heilmittel und Hilfsmittel
- Krankengeld
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert auch die private Krankenversicherung (PKV), die für bestimmte Personengruppen eine Alternative darstellt. Die PKV steht insbesondere folgenden Gruppen offen:
- Arbeitnehmer:innen, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt
- Selbstständige und Freiberufler (mit einigen Ausnahmen)
- Beamte und Andere, die Anspruch auf Beihilfe haben
- Studierende über 30 Jahre oder Studierende, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gehört – wie auch die Krankenversicherung – zu den Pflichtversicherungen und ist in SGB XI geregelt. Sie hilft Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können und Hilfe im Alltag benötigen, trotzdem möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu leben.
Zu den grundlegenden Leistungen gehören:
- Ambulante und stationäre Pflegeleistungen
- Pflegegeld für selbst organisierte Pflege
- Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Die Leistungen sind in verschiedene Pflegegrade unterteilt, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt und sorgt primär für die finanzielle Absicherung im Alter.
Zu ihren Leistungen gehören:
- Altersrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten)
- Leistungen zur Teilhabe (medizinische Rehabilitation)
- Präventionsleistungen
- Mütterrente
Die Höhe der späteren Rente hängt maßgeblich von den eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Beitragszahlung ab. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung spielen die betriebliche und die private Altersvorsorge eine immer wichtigere Rolle. Denn mit dem zunehmenden Wandel der Altersstruktur müssen zukünftig immer weniger Beitragszahlende immer mehr Rentner:innen finanzieren.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmer:innen bei Arbeitslosigkeit finanziell und fördert ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ihre Leistungen sind im SGB III geregelt und tragen dazu bei, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und deren Dauer zu verkürzen.
Zu den Leistungen gehören:
- Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Beratung und Arbeitsvermittlung
- Berufsorientierung und Ausbildungsförderung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Kurzarbeitergeld
- Förderung für Menschen mit Behinderung
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung (SGB VII) soll durch geeignete Maßnahmen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. Außerdem unterstützt sie dabei, die Gesundheit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder herzustellen bzw. die Versicherten zu entschädigen. Ihre Leistungen lassen sich nach Prävention, Rehabilitation und Entschädigung unterteilen.
Leistungen der Unfallversicherung sind u. a.:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Umschulung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe, z. B. Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
- Ergänzende Leistungen wie Rehasport oder Haushaltshilfe
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Geldleistungen wie Verletztengeld und Hinterbliebenenleistungen
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