Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Weiterbildungen & Gehalt

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Ein Datenschutzbeauftragter ist Ansprechpartner rund um Datenschutzbestimmungen und kümmert sich um die Einhaltung der DSGVO in Unternehmen. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten tritt ein, wenn mehrere Faktoren auf ein Unternehmen zutreffen. Er kann entweder extern beauftragt oder intern eingestellt werden.

Datenschutzbeauftragter: Key Facts

  • Es gibt keinen klassischen Ausbildungsweg. Allerdings ist eine Ausbildung/Studium mit Schwerpunkten IT, IT-Sicherheit, BWL oder Jura empfehlenswert.
  • Datenschutzrechtliches Fachwissen
  • Kenntnisse über geltende Rechtsvorschriften
  • Kenntnis über gängige IT-Systeme und -Prozesse
  • Zertifizierter Lehrgang zum „Geprüften Datenschutzbeauftragten”
  • Weiterbildungen: IT-Sicherheit, Update zum Datenschutz etc.
  • Ausgeprägtes technisches Verständnis
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit & Sozialkompetenz
  • Analytische & systematische Arbeitsweise
  •  Gehaltsspanne zwischen 45.900 Euro und 64.000 Euro brutto im Jahr.
Verwandte Berufe
  • Data Scientist
  • Rechtsschutzbeauftragter

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegeben ist. Dabei kann entweder ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, der eine vom Unternehmen ernannte Person ist, oder ein externer Dienstleister beauftragt werden.

Im Folgenden beantworten wir in Kürze die wichtigsten Fragen rund um den Beruf des Datenschutzbeauftragten:

Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

Grob gesagt, drehen sich die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten rund um die Sicherstellung personenbezogener Daten und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. Zudem verhindert er Missbrauch oder illegale Weitergabe von personenbezogenen Daten. Auch beraten, informieren und kommunizieren Datenschutzbeauftragte datenschutzrechtliche Pflichten und Vorgaben. Sie sind Schnittstelle zu Unternehmen, Betroffenen und Datenschutzbehörden.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besagt, dass ein Datenschutzbeauftragter in folgenden Fällen bestellt werden muss:

  • Wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • Wenn die Kerntätigkeiten des Unternehmens eine regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen oder Kreditauskunfteien).
  • Wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder strafrechtlicher Verurteilungen bzw. Straftaten besteht.

Unternehmen, auf die diese Faktoren zutreffen, müssen spätestens einen Monat nach der Aufnahme der Tätigkeiten einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Datenschutzbeauftragte können entweder externe Dienstleister sein oder intern bestellt werden. Bei der Wahl eines unternehmensinternen Mitarbeiters ist es wichtig, darauf zu achten, dass kein Interessenskonflikt besteht. Dieser kann zum Beispiel in diesen Fällen vorliegen:

  • Die Person ist in der Leitungsebene, als Geschäftsführer oder als IT-Leitung tätig
  • Die Person fungiert als Leiter der Rechts- oder Personalabteilung
  • Die Person ist Abteilungsleiter oder Mitarbeiter, der selbst personenbezogene Daten verarbeitet
  • Die Person ist als Geldwäschebeauftragter tätig

Was ein Datenschutzbeauftragter auf jeden Fall mitbringen sollte, ist eine gewisse Fachexpertise im Bereich des Datenschutzrechts und der IT-Sicherheit.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Mit dieser Position geht viel Verantwortung einher, denn sämtliche Aufgaben, die mit dem Datenschutz in Zusammenhang stehen, fallen in den Tätigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Das Beraten und Informieren des Unternehmens über alle geltenden Datenschutzvorschriften
  • Die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
  • Beratung und Überwachung der Umsetzung von Datenschutzrichtlinien
  • Die Erstellung einer Strategie zum Schutz der personenbezogenen Daten
  • Die transparente Gestaltung von Prozessen der Datenverarbeitung
  • Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Das Ausfindigmachen von Störungen oder Fehlern in der Datenbank
  • Die Aufrechterhaltung des Datengeheimnisses
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

Gut zu wissen: Seit 2009 besteht ein Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte. Zudem profitieren sie von einem nachwirkenden Kündigungsschutz von einem Jahr, das bedeutet, dass sie ein Jahr nach Ausscheiden aus der Tätigkeit vor einer Kündigung sicher sind.

Datenschutzbeauftragter: Voraussetzungen

Es gibt keine konkreten, gesetzlichen Qualifikationen für den Datenschutzbeauftragten. Allerdings sollte er genügend Fachkenntnisse und das Bewusstsein für diese verantwortungsvolle Stelle mitbringen. Es folgen Voraussetzungen und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter: Kenntnisse & Hard Skills

Ein Datenschutzbeauftragter fungiert als Experte.

  • Datenschutzrechtliches Fachwissen
  • Kenntnisse über geltende Rechtsvorschriften
  • Sicherer Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Kenntnis über gängige IT-Systeme und -Prozesse.
  • Betriebswirtschaftliches und organisatorisches Grundwissen
  • Stetige Weiterbildungen sowohl im IT-Bereich als auch zu Rechtsvorschriften zum Datenschutz

Soft Skills

Als Ansprechpartner für Mitarbeiter, Führungspositionen und Kunden benötigt ein Datenschutzbeauftragter kommunikative Fähigkeiten sowie das Talent, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären. Auf diese Soft Skills kommt es an:

  • Ausgeprägtes technisches Verständnis
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit & Sozialkompetenz
  • Analytische & systematische Arbeitsweise
  • Stressresistenz
  • Teamfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Eigeninitiative & selbstständiges Arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen

Datenschutzbeauftragter: Ausbildung & Weiterbildung

Es gibt keinen klassischen Ausbildungsweg zum Datenschutzbeauftragten. Allerdings ist eine Ausbildung oder Studium mit IT-Schwerpunkt oder IT-Sicherheit hilfreich. Auch kaufmännische oder juristische Ausbildungen sind in Kombination mit Weiterbildungen im Bereich des Datenschutzes gerne gesehen. Im Idealfall wurden bereits praktische Erfahrungen in den zuvor genannten Bereichen gesammelt.

Weiterbildung – Datenschutzbeauftragter

Um als Experte und zertifizierter Datenschutzbeauftragter arbeiten zu können, empfiehlt es sich, einen Lehrgang mit einem Zertifikat abzuschließen. In dieser Ausbildung werden wichtige Kenntnisse für alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO und BDSG) vermittelt. Bei der Haufe Akademie können Sie das Seminar zum Datenschutzbeauftragten als „Geprüfte:r Datenschutzbeauftragte:r“ abschließen.

Unsere Empfehlung

Lehrgang: Geprüfte:r Datenschutzbeauftragte:r

In diesem 2 1/2 Tage Intensivlehrgang lernen Sie alles zu gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach der neuen EU-DSGVO und dem neuen BDSG. Der Lehrgang besteht sowohl aus einem theoretischen als auch praktischen Teil. Abgeschlossen wird er mit einem Zertifikat zum „Geprüften Datenschutzbeauftragten“.


Lehrgang: Geprüfte:r Datenschutzbeauftragte:r

Weitere Schulungen zum Datenschutzbeauftragten:

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs zum „Geprüften Datenschutzbeauftragten“ der Haufe Akademie oder gleichwertigem Abschluss, gibt es die Möglichkeit zur Weiterbildung zum „Geprüften Datenschutzauditor”.  Hier lernen Sie, Datenschutzmanagement systematisch auf Qualität und Effektivität zu überprüfen und interne Datenschutz-Audits vorzunehmen.

Folgende Weiterbildungen können wir Ihnen ebenfalls wärmstens empfehlen:

Datenschutzbeauftragter: Gehalt

Das Gehalt eines Datenschutzbeauftragten hängt von mehreren Faktoren ab. Diese sind unter anderem:

  • Tätigkeit in Vollzeit oder nebenberuflich
  • Die Berufserfahrung
  • Größe, Branche und Standort des Unternehmens
  • Aufgabengebiet

Das Durchschnittsgehalt liegt in etwa bei 52.600 Euro brutto im Jahr. Abhängig von den zuvor genannten Faktoren kann die Gehaltsspanne zwischen 45.900 Euro und 64.000 Euro liegen. Spitzengehälter mit 100.000 Euro und mehr können ebenfalls erreicht werden.

Datenschutzbeauftragter werden – das gilt es zu beachten

Datenschutzbeauftragte benötigt es in zahlreichen Branchen: Sie können entweder extern beauftragt oder intern ernannt werden. Um in diesem Beruf arbeiten zu können, braucht es vertiefende IT-Kenntnisse und Know-how in Sachen DSGVO. Zudem ist ein abgeschlossener Lehrgang, idealerweise mit Zertifizierung zum „Geprüften Datenschutzbeauftragten“ bei Unternehmen gerne gesehen. Ergänzende Weiterbildungen zu Themen wie IT-Sicherheit erweitern zudem die Skills.

Gut zu wissen: Die Frauenquote im Bereich der IT-Sicherheit ist nach wie vor niedrig. Allerdings gibt es hier großes Potenzial für Frauen, da sie erweiterte Sichtweisen sowie Kreativität für die Vielfalt der Branche mitbringen.

Datenschutzbeauftragter: Arbeitsplätze der Zukunft – Haufe Akademie

Das Thema des Datenschutzes gewinnt von Jahr zu Jahr immer mehr an Bedeutung. Insbesondere der Schutz von personenbezogenen Daten ist sowohl in kleineren als auch größeren Unternehmen ein wichtiger Faktor. Deswegen benötigt es Datenschutzbeauftragte, die mit ihrer Fachexpertise einen großen Teil dazu beisteuern können.

Ob neben- oder hauptberuflich: Als Datenschutzbeauftragter erweitern Sie in Weiterbildungen und Seminaren stetig Ihr aktuelles IT-Wissen und sichern sich dadurch vielfältige berufliche Perspektiven und Vorteile am Arbeitsmarkt.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

FAQs: Datenschutzbeauftragter

Was ist ein Datenschutzbeauftragter und was macht er?

Der Datenschutzbeauftragte ist entweder ein externer Dienstleister oder eine unternehmensinterne Person. Er stellt sicher, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegeben ist.

Wann muss man einen Datenschutzbeauftragten haben?

Das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besagt, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Kerntätigkeit eine regelmäßige und systematische Überwachung erforderlich macht oder diese Tätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht.

Was braucht man, um Datenschutzbeauftragter zu werden?

Ein Datenschutzbeauftragter muss Know-how in Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und gängige IT-Systeme mitbringen. Ein abgeschlossener Lehrgang zum „Geprüften Datenschutzbeauftragten“ ist zudem ein weiteres Plus.

Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?

Prinzipiell kann jede Person als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Allerdings darf hier kein Interessenskonflikt entstehen (z.B. Geschäftsführer, Leiter der IT oder Mitarbeiter, der personenbezogene Daten verarbeitet). Zudem ist Fachwissen in Datensicherheit und Datenschutzbestimmungen notwendig.

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