Matthias Mohn
"Arbeitsrecht ist eine lebendige und spannende Materie! Mein Ziel ist es, Ihnen das nötige Fachwissen praxistauglich zu vermitteln."
Kurzprofil
Richter am Arbeitsgericht und Vorsitzender von Einigungsstellen. Langjähriger Referent im Arbeitsrecht.
Arbeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht
Berufserfahrung
- seit 2014 Güterichter
- seit 2012 Vorsitzender von Einigungsstellen
- seit 2004 Richter am Arbeitsgericht
- mehrjährige Seminarerfahrung im Arbeitsrecht
Qualifikation
- Studium der Rechtswissenschaft
- Auslandsstudium in Frankreich
- zwei juristische Staatsexmina
- Ausbildung zum Güterichter
Arbeitssprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Publikationen
- Mohn, M. (2008): Die Auswirkungen einer Insolvenz des Arbeitnehmers auf das arbeitsgerichtliche Verfahren, NZA-RR 2008, S. 617ff.
- Mohn, M. (2022): Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO und der Schutz des Hinweisgebers, NZA 2022, 1159ff.
- Mohn, M. (2023): Dürfen Arbeitnehmer ChatGPT zur Erledigung ihrer Aufgaben einsetzen?, NZA 2023, 538ff.
Branchenkenntnisse
- Branchenübergreifend