Dr. Stefan Lochner
"Komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und dadurch praktische Hilfestellungen für die tägliche Arbeit geben, indem das Verständnis der Zusammenhänge vermittelt wird, statt Fakten "einzutrichtern" - dies ist mein Ziel."
Kurzprofil
Partner einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei. Beratung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, national als auch international. Spezialist in den Bereichen Restrukturierung und Sanierung, Tarifrecht, Betriebs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts.
Arbeitsschwerpunkte
Individual- und Kollektivarbeitsrecht, mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber, insbesondere bei der Anwendung des TVöD und im Umgang mit Personalvertretungen.
Berufserfahrung
- 2002-2003 Tätigkeit als juristischer Repetitor
- Seit 2003 regelmäßige Tätigkeit als Referent bei Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen
Qualifikation
- 1. Juristisches Staatsexamen, Universität Passau
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch, Universität Passau
- 2. Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht München
- Promotion zum Dr. iur., Universität Mannheim
Arbeitssprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Publikationen
- Lochner, S. (2002): Der virtuelle Belegschaftswahlkampf, Verlag Dr. Kovac.
- Lochner, S. (2016): Augen auf bei der Vertragsgestaltung; Beitrag in Personalszene 12/2016.
- Lochner, S. (2016): Quo vadis EuGH? – Neues zur Massenentlassung, Beitrag in Personalszene 1/2016.
- Lochner, S. (2015): Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Beitrag in Personalszene 12/2015.
- Lochner, S. (2015): Keine Kürzung des Urlaubs bei einem Wechsel von Voll- zu Teilzeit, Beitrag in Personalszene 6/2015.
- Lochner, S. (2014): Die neue "Janusköpfigkeit" des Syndikusanwalts, Beitrag in Personalszene 6/2014.
- Lochner, S. (2013): Aus 1 mach 2 – Neues von der Ausschlussfrist, Beitrag in Personalszene 02/2013, 4.
- Lochner, S. (2012): Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung, Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung, Zeitschrift für Tarifrecht 02/12, 123/125.
Branchenkenntnisse
- Öffentliche Hand
- Dienstleistungssektor
- Einzelhandel
- IT-Branche