Dr. Thomas Block
"Wert lege ich darauf, dass meine Seminare informativ und lebendig sind sowie ausreichend Gelegenheit für individuelle Fragen gegeben ist, die sehr praxisnah, rechtlich umfassend beantwortet werden."
Kurzprofil
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Partner einer namhaften Wirtschaftskanzlei, spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Datenschutz- und allgemeines Wirtschaftsrecht sowie des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Fachautor.
Arbeitsschwerpunkte
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, aktuell mit folgenden Vortragsschwerpunkten: betriebliches Gesundheitsmanagement, Compliance und Arbeitsrecht, betrieblicher Ausbilder, aktuelle Rechtsprechung für Unternehmen und Personaler, Datenschutzrecht, insbesondere zu Social Media-Themen sowie zur IT-Nutzung am Arbeitsplatz, allgemeine handelsrechtliche Themen, u. a. zur Prokura
Berufserfahrung
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Partner einer namhaften Wirtschaftskanzlei, spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Datenschutz- und allgemeines Wirtschaftsrecht sowie des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Fachautor
- Parallelstudiengang zu einem EMBA an der Frankfurt School of Finance and Management
- Fachreferent an den IHKs Gießen, Friedberg sowie Hanau und Frankfurt
Qualifikation
- Zweites Staatsexamen mit Prädikat bestanden
- Promotion im Arbeits- und Datenschutzrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zusatzqualifikation im französischen Recht
Arbeitssprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Publikationen
- Dr. Thomas Block (2013): Einsichtnahme in E-Mail-Accounts strafbar?, Wirtschaftsinformatik&Management, 04/2013, S. 12 ff.
- Dr. Thomas Block (2013): Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis bei heimlicher GPS-Ortung, K&R 10/2013, S. 673 ff.
- Dr. Thomas Block (2013): Social Media und Banken-Compliance, Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung, 1. Juni 2013, S. 19.
Branchenkenntnisse
- Brachenübergreifend tätig