Almut Diederichsen
"Meine Stärke liegt in der ganzheitlichen Beratung meiner Mandanten - trotz des erforderlichen Spezial-Knowhows behalte ich das Gesamtbild im Blick, stelle Bezüge zu anderen relevanten Rechtsthemen her und erreiche so nachhaltige Lösungen für meine Mandanten. Meine langjährige Erfahrung und Verhandlungskompetenz hilft mir dabei."
Kurzprofil
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
seit 1999 an der Seite von Unternehmern bei der Wahrnehmung ihrer Interessen bei Vertragsverhandlungen und vor Gericht tätig, national und international
Arbeitsschwerpunkte
Gestaltung und Verhandlung von Handels- und Vertriebsverträgen
Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen
Schutz und Rückholung von Geschäftsgeheimnissen und Know-how
Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
Beratung bei Fragen zu Geistigem Eigentum und Lizenzen
Prozessvertretung vor Gerichten und nationalen sowie internationalen Schiedsgerichten
Berufserfahrung
- Vorsitzende der Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK Rheinhessen
- Stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Koblenz
- Prüferin zum Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen
- Arbeitsgemeinschaftsleiterin in der Ausbildung der Rechtsreferendare (Kapitalgesellschaftsrecht)
- Tätigkeit in der Kanzlei Bernard Hertz Béjot, Paris, in der deutsch-französischen Transaktionsberatung (Secondment)
- seit 1999 bei BETTE WESTENBERGER BRINK
- Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Kuhbier und Fouquet, Büro Brüssel
- Stage bei der Europäischen Kommission in Brüssel
- Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Schürmann & Partner in Dresden und New York
Qualifikation
- Rechtsanwältin, Partnerin
- Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Arbeitssprachen
- deutsch
- englisch
- französisch
Publikationen
- Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag kann auch im GmbH-Vertragskonzern nur zum Ende eines Geschäftsjahres aufgehoben werden, Entscheidungsbesprechung zu OLG München, Beschluss vom 16.03.2012 – 31 Wx 70/12, GWR 2012, 184
- EuGH: Keine Bindung nationaler Kartellbehörden an De-minimis-Bekanntmachung,
Besprechung Schlussanträge von Generalanwältin Juliane Kokott vom 06.09.2012 – EUGH, C-266/11, BeckRS 2012, 81830 – „Expedia Inc.“ - French-German Cross Border-Acquisition of Shares, with Nicola Kömpf: International Business Transactions: Standard Forms and Documents, Verlag Kluwer Law International
- Compliance in Factoringunternehmen: Kreditgeschäfte mit Organmitgliedern: Zur
Zulässigkeit und zu den Grenzen von Kreditgeschäften zwischen einer Aktiengesellschaft und ihren Organmitgliedern im europäischen Vergleich, Nomos 2011
Branchenkenntnisse
- Pharma
- Chemie
- Immobilienbranche/Projektentwickler
- Automobilindustrie/Mobilität
- Dienstleister
- Hotellerie
- öffentliche Hand
- IT/Software