Klaus Klapproth
„Durch die unmittelbare Einbindung in Tarifverhandlungen kann ich Hintergründe und Zusammenhänge zum Entstehen der Tarifvorschriften erläutern und somit ein tieferes Verständnis für bestimmte Regelungen vermitteln. Mein Ziel ist es die praktische Anwendung der Tarifverträge dadurch zu erleichtern, dass der Anwender Ziele und Hintergründe der Normen besser versteht.“
Kurzprofil
Rechtsanwalt, Caputh-Kanzlei Schwielowsee,
von 1991 bis 2023 Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg,
langjährige Erfahrungen mit Tarifverhandlungen und bei der Beratung von Unternehmen und Verwaltungen zu Fragen des Arbeitsrechts. Fachautor.
Arbeitsschwerpunkte
Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Altersteilzeit, Zusatzversorgung
Berufserfahrung
- 1986-1991 Arbeitsrichter
- Seit 1991 Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes
Qualifikation
- Jurastudium,
- Seit 1986 im Arbeitsrecht tätig
- Ehrenamtlicher Richter am BAG
Arbeitssprachen
- Deutsch
Publikationen
- Hock/Klapproth (2010): Die neue Altersteilzeit im öffentlichen Dienst, Freiburg
- Bremecker/Hock/Klapproth/Kley (2005): Haufe aktuell: TVöD – Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst, Freiburg.
- Klapproth/Eylert/Förster/Keilhold/Ladner (1995, Loseblattsammlung): Das Personalvertretungsrecht in Brandenburg – Praktikerkommentar, Köln.
Branchenkenntnisse
- Öffentlicher Dienst (kommunal)