
Der:Die freie Mitarbeiter:in im öffentlichen Dienst
Rechtlicher Status – Fiktion oder Wirklichkeit
Inhalte
- Relevanz der Abgrenzung des freien Mitarbeiters vom Werkvertrag und Arbeitsvertrag.
- Die drei gesetzlichen Abgrenzungskriterien.
- Einstimmung auf die relevanten Fragen.
- Wesentliche und beiläufige Kriterien.
- Anfrageverfahren gem. § 7a SGB IV.
- Verschiedene Modelle des Mitarbeiterverhältnisses.
- Verschiedene Interessenten an der Statusklärung.
- Bedeutung der vertraglichen Absprache „ein Arbeitsvertrag sei nicht gewollt“.
- Die arbeitnehmerähnliche Person (aaP), Definition und Bedeutung.
- Der klassische Vorspann der BAG-Entscheidungen in Entscheidungen zur Abgrenzung.
- Organisatorische Hauptpflichten des Dienstgebers gegenüber freien Mitarbeiter:innen.
- Statusklärung/Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung.
- Besprechung wichtiger Gerichtsentscheidungen mit hoher Praxisrelevanz.
Lernumgebung
Ihr Nutzen
- Sie kennen die Unterschiede zwischen Honorarverträgen, Werkverträgen und Arbeitsverträgen
- Sie erarbeiten sich die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen
- Sie kennen Ihre organisatorischen Hauptpflichten als Dienstgeber gegenüber freien Mitarbeitern
- Sie erhalten konkrete Ansätze in der Personalführung von freien Mitarbeiter:innen
Methoden
Vortragsteile, Case-Studies, Vertragsanalyse, Gruppendiskussion in Break-out-Sessions.
Teilnehmer:innenkreis
Personalleiter:innen, Vorgesetzte, Führungskräfte in Kommunen, Behörden, öffentlichen Verwaltungen, die mit selbstständigen und freien Mitarbeiter:innen (Honorarkräften) arbeiten.
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Für die Durchführung unserer Online-Veranstaltungen nutzen wir verschiedene Techniken.
Filtern Sie die Termine nach Ihrem Wunsch Ort und Zeitraum
Mittwoch, 29.03.2023
09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Sie können gerne eine unverbindliche Vorabreservierung vornehmen oder sich per E-Mail bei neuen Terminen benachrichtigen lassen, falls keiner der Bestehenden für Sie in Frage kommt.
Garant für Ihren Erfolg: Allein im letzten Jahr haben 38.000 Teilnehmer:innen in 3.900 Inhouse-Trainings auf die Haufe Akademie vertraut!
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