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IDD-Weiterbildungspflicht: Anforderungen & Umsetzung im Versicherungsvertrieb

Lesezeit: 5 Min
IDD Weiterbildungspflicht für Versicherungen umsetzen und nachhalten

Stehen Sie als Unternehmen vor der Herausforderung, die jährliche Weiterbildungspflicht Ihrer Mitarbeitenden im Versicherungsvertrieb zu organisieren? Die IDD-Weiterbildungspflicht ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung – sie stärkt die Beratungsqualität und schützt Verbraucher:innen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen konkret gelten, wer betroffen ist und wie Sie die jährlich geforderten Stunden an Weiterbildung effizient organisieren und nachweisen können.

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IDD-Weiterbildungspflicht: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Insurance Distribution Directive (IDD) verpflichtet alle Personen im Versicherungsvertrieb zu jährlich 15 Zeitstunden Weiterbildung – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung.
  • Betroffen sind Makler:innen von Versicherungen, Angestellte mit Kundenkontakt und alle Personen, die bei der Versicherungsvermittlung mitwirken.
  • Anerkannt werden versicherungsrelevante Inhalte wie Produktwissen, Techniken für die Beratung, rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance-Schulungen.
  • Sie müssen die Nachweise fünf Jahre aufbewahren, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro pro betroffenem Teammitglied.
  • Digitale Learning Management Systeme automatisieren die Dokumentation und erstellen rechtssichere Nachweise für Audits.

Was ist die IDD-Weiterbildungspflicht?

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine EU-Richtlinie, die 2018 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie verpflichtet alle Personen, die gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln, zu kontinuierlicher Weiterbildung. Das Ziel: eine höhere Beratungsqualität und ein besserer Verbraucherschutz.

Die IDD-Weiterbildungspflicht stellt sicher, dass Versicherungsvermittler:innen und Berater:innen stets auf dem aktuellen Stand bleiben. Neue Versicherungsprodukte, eine veränderte Rechtslage oder innovative Beratungsmethoden – regelmäßige Schulungen garantieren, dass Ihre Kundschaft kompetent beraten wird.

Für Unternehmen bedeutet das: Investitionen in Weiterbildungen zahlen sich langfristig aus. Gut geschulte Mitarbeitende reduzieren Haftungsrisiken, verbessern die Kundenzufriedenheit und stärken das Vertrauen in die Branche.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland regelt § 34d der GewO (Gewerbeordnung) die grundlegenden Anforderungen an Versicherungsvermittler:innen. Die spezifischen Details zur Weiterbildungspflicht finden sich in der VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung).

Die VersVermV setzt die EU-Richtlinie konkret um: Alle Personen, die Versicherungen vermitteln oder bei der Vermittlung mitwirken, müssen jährlich mindestens 15 Zeitstunden Weiterbildung absolvieren. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Beschäftigungsart – ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt.

Wer unterliegt der Weiterbildungspflicht?

Sie müssen für alle Mitarbeitenden die Weiterbildungsverpflichtung erfüllen, die gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln oder dabei mitwirken. Dazu zählen:

  • Versicherungsmakler:innen und selbstständige Vermittler:innen
  • Angestellte mit Kundenkontakt im Versicherungsvertrieb
  • Mitarbeitende in Maklerpools und Vertriebsorganisationen
  • Beratende in Bankfilialen, die Versicherungsprodukte anbieten

Entscheidend ist nicht der Arbeitsvertrag, sondern die tatsächliche Beratungstätigkeit. Mitarbeitende, die Kunden und Kundinnen zu Versicherungen beraten oder Verträge vermitteln, unterliegen der IDD-Weiterbildungspflicht.

Besonderheiten & Ausnahmen

Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte müssen ebenfalls die volle Stundenzahl absolvieren – eine Reduzierung proportional zur Arbeitszeit ist nicht vorgesehen.

Ausnahmen gelten in besonderen Situationen:

  • Bei längerer Krankheit kann die zuständige IHK eine Fristverlängerung gewähren.
  • Während der Elternzeit ruht die Weiterbildungspflicht.
  • Neu eingestellte Mitarbeitende haben im ersten Jahr reduzierte Anforderungen.
  • Wer das gesamte Kalenderjahr nicht im Versicherungsvertrieb tätig war, ist befreit.

Case Study: ARAG nutzt LMS der Haufe Akademie

Wie lässt sich die IDD-Weiterbildungspflicht effizient umsetzen? Die ARAG SE zeigt, wie das Learning Management System der Haufe Akademie die Verwaltung vereinfacht. Mit nur wenigen Klicks erstellen Führungskräfte Nachweise für Audits, Mitarbeitende buchen eigenverantwortlich Schulungen und das System dokumentiert automatisch die absolvierten Stunden gemäß VersVermV.

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Anerkannte Inhalte & Themen

Nicht jede Schulung erfüllt die Anforderungen der IDD-Weiterbildungspflicht. Die Inhalte müssen sich auf die Versicherungstätigkeit beziehen und die fachliche Kompetenz stärken. Dabei steht die Qualität der Weiterbildung im Vordergrund: Oberflächliche Kurzschulungen erfüllen die Anforderungen nicht. Stattdessen sollen die Inhalte das Fachwissen vertiefen und die Beratungsqualität nachhaltig stärken.

Anerkannte Themenbereiche:

  • Fachwissen zu Versicherungsprodukten und aktuellen Produktentwicklungen
  • Beratungstechniken und professionelle Kundenkommunikation
  • rechtliche Rahmenbedingungen, Compliance und Datenschutz
  • Verbraucherschutz und ethische Standards im Vertrieb
  • Prävention von Geldwäsche und Finanzkriminalität

Nicht IDD-relevant sind hingegen Schulungen zu reiner Immobilienfinanzierung, Bausparen ohne Versicherungsanteil oder allgemeinen Verkaufstechniken ohne Versicherungsbezug.

IDD-Weiterbildung organisieren: Formate & Durchführung

Sie können für die IDD-Weiterbildungspflicht verschiedene Lernformate wählen:

  • Präsenzschulungen bieten einen direkten Austausch und intensive Diskussionen. Seminare, Workshops oder Fachtagungen sind klassische Formate.
  • Online-Schulungen ermöglichen die zeitliche und örtliche Flexibilität. Webinare, E-Learning-Module oder digitale Fachvorträge werden vollständig anerkannt.
  • Ein Selbststudium ist möglich, erfordert aber eine Erfolgskontrolle. Ein Test oder eine Reflexionsaufgabe muss den Lernerfolg dokumentieren.

Sie können betriebsinterne und externe Schulungen gleichberechtigt nutzen. Viele Unternehmen kombinieren beide Ansätze: externe Expertise für neue Trends, interne Schulungen für produktspezifisches Wissen.

Praktische Hinweise zur Zeitrechnung

  • Sie können die 15 Stunden flexibel über das Jahr verteilen – wichtig ist nur, dass bis zum 31. Dezember die erforderlichen Stunden erreicht sind.
  • Eine Zeitstunde entspricht dabei 60 Minuten reiner Lernzeit.
  • Pausen, Anreise oder organisatorische Zeiten zählen nicht dazu.

IDD-Nachweise richtig führen & dokumentieren

Ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation nützt Ihnen die beste Weiterbildung nichts. Sie müssen jede absolvierte Stunde nachvollziehbar dokumentieren.

Erforderliche Angaben im IDD-Nachweis:

  • Name und Adresse der teilnehmenden Person
  • Thema und Inhalt der Weiterbildung
  • Datum, Dauer und Anbieter der Schulung
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme

Sie müssen die Zertifikate fünf Jahre aufbewahren. Die zuständige IHK oder die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) können jederzeit Nachweise anfordern. Viele Unternehmen nutzen digitale Systeme für die Verwaltung – das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Effiziente IDD-Verwaltung mit dem LMS der Haufe Akademie

Automatisieren Sie Ihre IDD-Dokumentation: Unser Learning Management System (LMS) verwaltet Zertifizierungen, sammelt auf Knopfdruck relevante Daten für Audit-Berichte zusammen und dokumentiert rechtssicher alle Weiterbildungsstunden.

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Verstöße gegen die IDD-Weiterbildungspflicht: Diese Sanktionen drohen

Wenn Sie die Weiterbildungspflicht nicht erfüllen, riskieren Sie empfindliche Sanktionen. Die Aufsichtsbehörden verhängen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro betroffenem Teammitglied.

Im schlimmsten Fall können Sie die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung verlieren. Dann ist für Ihre Versicherungsmakler:innen und Vermittler:innen keine beratende Tätigkeit mehr möglich – das bedeutet das Aus für das Geschäft.

Präventive Maßnahmen lohnen sich: Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Lösungen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Durch die zentrale, digitale Verwaltung und das präzise Monitoring lassen sich erhebliche manuelle Aufwände und Kosten einsparen. Gleichzeitig gewährleisten Sie so die rechtssichere Fortführung und den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.

Haufe Akademie: Ihr Partner für IDD-konforme Weiterbildung

Die Erfüllung der IDD-Weiterbildungspflicht erfordert eine systematische Planung und professionelle Umsetzung. Als erfahrener Partner für Personalentwicklung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Weiterbildungsstrategie erfolgreich zu gestalten.

Unser Learning Management System (LMS) bietet speziell entwickelte Funktionen für Unternehmen mit regulatorischen Anforderungen. Die integrierte IDD-Funktionalität dokumentiert automatisch alle relevanten Schulungen und und sammelt auf Knopfdruck relevante Daten für die erforderlichen Nachweise im Auditfall zusammen..

Best Practice: Erfolgreiche Umsetzung bei der ARAG

Die ARAG SE zeigt exemplarisch, wie Sie die IDD-Weiterbildungspflicht effizient meistern können. Mit über 6.000 Mitarbeitenden stand das Unternehmen vor der Herausforderung, jährlich tausende Weiterbildungsstunden zu organisieren und zu dokumentieren.

Die Lösung: Ein maßgeschneidertes LMS, das eigenverantwortliche Buchungen, automatische IDD-Dokumentation und detaillierte Reportings ermöglicht. Über 18.600 Weiterbildungen mit IDD-Inhalten wurden bereits erfolgreich abgewickelt.

Wie genau die ARAG das System in nur sechs Monaten implementierte und welche konkreten Erfolge damit erzielt wurden, erfahren Sie in unserer ausführlichen Case Study.

FAQ: Fragen zur IDD-Weiterbildungspflicht

Welche sind wesentliche Regelungen der IDD?

Die IDD-Weiterbildungspflicht verpflichtet alle im Versicherungsvertrieb tätigen Personen zu jährlich 15 Stunden Weiterbildung. Die Inhalte müssen sich auf versicherungsrelevante Themen beziehen und fachliche Kompetenzen stärken. Die Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren.

Wie viele IDD Stunden braucht man?

Mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr sind vorgeschrieben. Diese Anforderung gilt für alle Beschäftigten im Versicherungsvertrieb – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung.

Was passiert bei Verletzung der Weiterbildungspflicht?

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro betroffenem Teammitglied. Im Extremfall kann die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung entzogen werden, was das Ende der beratenden Tätigkeit bedeutet.

Wer unterliegt der Weiterbildungsverpflichtung?

Alle Personen, die gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln oder dabei mitwirken. Dazu gehören Versicherungsmakler:innen, Angestellte mit Kundenkontakt im Versicherungsvertrieb und beratend tätige Mitarbeitende in Bankfilialen, die Versicherungsprodukte anbieten.