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Worum geht es beim Reverse-Charge-Verfahren?
§ 13b UStG regelt für bestimmte grenzüberschreitende sowie rein inländische Geschäfte, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf „netto“ abrechnen und der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt anmelden. Ist er vorsteuerabzugsberechtigt, kommt es für ihn zu keiner Zahllast.
Zielsetzung dieses Reverse-Charge-Verfahrens ist die Vermeidung von Steuerbetrug. Aufgrund der bislang nicht vollständigen Harmonisierung der Regelungen stehen Unternehmen beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren jedoch vielfach vor praktischen Problemen. Abhilfe soll hier die Vereinheitlichung ab Mitte 2028 durch die sog. ViDA-Initiative schaffen. Aber auch bei den rein inländischen Reverse-Charge-Fällen gibt es in der Praxis vielfach Unklarheiten, etwa bei der Frage was eigentlich eine Bauleistung oder Schrott ist.
Rechtliche Grundlagen in der MwStSystRL und dem UStG
Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren
- Unterschied zwischen Ansässigkeit und Registrierung.
- Einkauf von Werklieferungen und Dienstleistungen aus dem Ausland.
- Leistungserbringung im Ausland (Warenlieferungen, Werk-/Montagelieferungen, Dienstleistungen).
- Geplante Änderungen durch die ViDA-Initiative zum 01.07.2028.
Das inländische Reverse-Charge-Verfahren
- Steuerschuldübergang bei Bauleistungen (u.a. Definition der Bauleistung, Umgang mit der USt 1 TG-Bescheinigung und Abgrenzung zur Bauabzugsteuer).
- Lieferung von Schrott und Abfällen (u.a. Verrechnung mit Entsorgungsleistungen).
- Lieferung von bestimmten Metallen.
- Lieferung von Mobiltelefonen, Tabletts und integrierten Schaltkreisen.
- § 13b UStG beim E-Charging.
Einzelfragen
- Korrekte Rechnungsstellung (UID-Nummer, E-Rechnungspflicht, Hinweistexte).
- Meldepflichten beim inländischen und grenzüberschreitenden Reverse Charge Verfahren (Umsatzsteuer-Voranmeldung und ZM).
- Voraussetzungen und Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Reverse-Charge-Verfahren.
- Folgen fehlerhafter Anwendung oder Nichtanwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
- Nichtbeanstandungsregelung.
- Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Lernumgebung
In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
Dein Nutzen
Das Seminar gibt dir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Anwendungsfälle des Reverse Charge Verfahrens für einen rechtssicheren Umgang mit diesem Thema:
- Du lernst die rechtlichen Grundlagen kennen und erhältst Tipps für die praktische Umsetzung verschiedener Anwendungsfälle.
- Du kannst firmenspezifische Fragen im Austausch mit dem Referenten im Plenum für alle klären.
- Du erlernst Strategien zum risikolosen Umgang bei der Anwendung von § 13b UStG.
Methoden
Vortrag und intensive Besprechung von Praxisfällen. Praxisorientiertes Seminar mit konkreten Tipps für die tägliche Arbeit.
Empfohlen für
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Rechnungswesen/Steuern/Recht bzw. Finance/Accounting aller Branchen. Mitarbeiter:innen aus Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Unternehmensberatungsgesellschaften. Grundkenntnisse im Bereich Umsatzsteuer sind erwünscht.
Starttermine und Details

Donnerstag, 09.10.2025
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Montag, 13.04.2026
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Freitag, 25.09.2026
09:00 Uhr - 13:00 Uhr