Haufe Jahresschluss-Tagung TVöD/TV-L 2026/27
Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel - drei Rechtsgebiete im Zusammenspiel
Die Jahresschluss-Tagung TVöD/TV-L bietet einen aktuellen und kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie über alle wichtigen Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Unser Expertenteam aus 3 Top-Referent:innen der drei Themengebiete Arbeits- und Tarifrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung erläutert Zusammenhänge der aktuellen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel.
Wir garantieren höchste Aktualität!
Die Inhalte der einzelnen Themenbereiche werden im Laufe des Jahres ergänzt und aktualisiert – je nach Schwerpunkt und Relevanz.
Eines ist sicher, es erwartet dich wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm. Egal was kommt – mit uns bist du informiert!
Bei den dargestellten Informationen handelt es sich um Inhalte der Tagungssaison 25/26. Eine Aktualisierung der Inhalte erfolgt in Kürze.
ARBEITS- und TARIFRECHT
1. Neuerungen im Tarifrecht
- Tarifeinigung TVöD bei Bund und Kommunen 2025, Entgelterhöhungen, Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu 3 zusätzliche freie Tage, freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zuschlag, Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene.
- Kündigung von TV-L Regelungen.
2. Rechtsprechung zum TVöD/TV-L
- Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte? - Aktuelle Entwicklungen.
3. Aktuelle Gesetzesänderungen
- Änderung Mutterschutzgesetz
Trend zur Teilrente - Auswirkungen für den Arbeitgeber
4. Rechtsprechung zum allgemeinen Arbeitsrecht
- z.B. digitale Entgeltabrechnung, Probezeit bei befristeten Verträgen.
5. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
Im Arbeitsrecht geplante Änderungen:
- Abbau Schriftformerfordernis bei Befristungen.
- Erleichterungen bei der sachgrundlosen Befristung.
- Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit?
LOHNSTEUER
Blick in den Koalitionsvertrag
- Zuschläge für Mehrarbeit ab der 34. bzw. 40 Stunde werden steuerfrei.
- Die Aktivrente: Bis zu 2.000 € im Monat werden bei abhängig beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ab Weiterbeschäftigung und Eintritt ins Rentenalter steuerfrei.
- Aufstockung aus Teilzeit wird durch eine steuerbegünstigte Prämie des Arbeitgebers attraktiv.
- Das 2. BRSG im 2. Anlauf.
- Erhöhung des Bruttolistenpreises bei Elektro-Firmenwagen auf 100.000 Euro geplant.
Verwaltungsanweisungen
- Workation und das Finanzamt.
- ELStAM und die private Kranken- und Pflegeversicherung.
Rechtsprechung
Auf aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs und ggf. der Finanzgerichte wird eingegangen
SOZIALVERSICHERUNG
Blick in den Koalitionsvertrag
- Anpassung des Statusfeststellungsverfahrens.
- Anpassung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung.
Grenzwerte
Freiberufliche Dozenten – gesetzliche Übergangsregelung
Neue Regelungen zu den Minijobs
Digitales Meldeverfahren seit 1.7.2025 zur Berücksichtigung der Kinder in der Pflegeversicherung
Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung
Lernumgebung
In deiner Online-Lernumgebung findest du eine Woche vor deinem Tagungstermin die ausführliche und ergänzende Skriptunterlage zum Tagungsbesuch.
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