Haufe Jahresschluss-Tagung TVöD/TV-L 2026/27

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel - drei Rechtsgebiete im Zusammenspiel

Die Jahresschluss-Tagung TVöD/TV-L bietet einen aktuellen und kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie über alle wichtigen Neuerungen aus dem Bereich Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Unser Expertenteam aus 3 Top-Referent:innen der drei Themengebiete Arbeits- und Tarifrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung erläutert Zusammenhänge der aktuellen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel.

 

Wir garantieren höchste Aktualität!

Die Inhalte der einzelnen Themenbereiche werden im Laufe des Jahres ergänzt und aktualisiert – je nach Schwerpunkt und Relevanz.

Eines ist sicher, es erwartet dich wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm. Egal was kommt – mit uns bist du informiert!

 

Bei den dargestellten Informationen handelt es sich um Inhalte der Tagungssaison 25/26. Eine Aktualisierung der Inhalte erfolgt in Kürze.

 

 

ARBEITS- und TARIFRECHT

1. Neuerungen im Tarifrecht

  • Tarifeinigung TVöD bei Bund und Kommunen 2025, Entgelterhöhungen, Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu 3 zusätzliche freie Tage, freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zuschlag, Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene.
  • Kündigung von TV-L Regelungen.

2. Rechtsprechung zum TVöD/TV-L

  • Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte? - Aktuelle Entwicklungen.

3. Aktuelle Gesetzesänderungen

  • Änderung Mutterschutzgesetz

Trend zur Teilrente - Auswirkungen für den Arbeitgeber

4. Rechtsprechung zum allgemeinen Arbeitsrecht 

  • z.B. digitale Entgeltabrechnung, Probezeit bei befristeten Verträgen.

5. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Im Arbeitsrecht geplante Änderungen:

  • Abbau Schriftformerfordernis bei Befristungen.
  • Erleichterungen bei der sachgrundlosen Befristung.
  • Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit?

LOHNSTEUER

Blick in den Koalitionsvertrag

  • Zuschläge für Mehrarbeit ab der 34. bzw. 40 Stunde werden steuerfrei.
  • Die Aktivrente: Bis zu 2.000 € im Monat werden bei abhängig beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ab Weiterbeschäftigung und Eintritt ins Rentenalter steuerfrei.
  • Aufstockung aus Teilzeit wird durch eine steuerbegünstigte Prämie des Arbeitgebers attraktiv.
  • Das 2. BRSG im 2. Anlauf.
  • Erhöhung des Bruttolistenpreises bei Elektro-Firmenwagen auf 100.000 Euro geplant.

Verwaltungsanweisungen

  • Workation und das Finanzamt.
  • ELStAM und die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Rechtsprechung

Auf aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs und ggf. der Finanzgerichte wird eingegangen

SOZIALVERSICHERUNG

Blick in den Koalitionsvertrag

  • Anpassung des Statusfeststellungsverfahrens.
  • Anpassung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung.

Grenzwerte

Freiberufliche Dozenten – gesetzliche Übergangsregelung

Neue Regelungen zu den Minijobs

Digitales Meldeverfahren seit 1.7.2025 zur Berücksichtigung der Kinder in der Pflegeversicherung

Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung

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