Dr. Matthias Kast
"Die arbeitsrechtlichen Gestaltungspotentiale im Arbeitgeberinteresse zu nutzen – das treibt mich an. Unsere progressiven Denkansätze sind das Ergebnis juristischer Exzellenz, gepaart mit langjähriger Erfahrung und dem Blick fürs Wesentliche."
Kurzprofil
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner einer Sozietät. Arbeitgeberberatung in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Beratung bei Personalabbau und Gestaltung von Interessenausgleich-/Sozialplanverhandlungen, Arbeits-/Dienstvertragsgestaltung sowie Beratung von Organen und Führungskräften.
Arbeitsschwerpunkte
Arbeitsrechtliche Restrukturierungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren, Beratung von Arbeitgebern des öffentlichen Sektors, Vertretung von Führungskräften und Organen, Haftungsfragen
Berufserfahrung
- 1995 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin
- Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei
- Aufbau der arbeitsrechtlichen Praxis am Standort Berlin
- Seit 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Seit 1998 Partner
Qualifikation
- Studium der Rechtswissenschaft in Augsburg und an der LMU München
- Erste juristische Staatsprüfung in München
- Referendariat am Landgericht Kempten/Allgäu
- Zweite juristische Staatsprüfung vor dem Bayerischen Landesjustizprüfungsamt (Bayerisches Staatsministeriums der Justiz, StMJ) in München
- Verleihung der Würde eines Doktors der Rechte durch die Ludwigs-Maximilians-Universität München (Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen)
Arbeitssprachen
- Deutsch
- Englisch
Branchenkenntnisse
- Branchenübergreifend tätig