EU-Richtlinie 2026 – Korruptionsbekämpfung
Wesentliche Inhalte und neue Anforderungen für die Praxis
Da die neue EU-Richtlinie als Mindestanforderungen für alle EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen ist, sollten alle Unternehmen und Behörden sich auf die neuen Strafnormen vorbereiten.
Ziele der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption
- Die wesentlichen Ziele der neuen Richtlinie.
- Mindestanforderungen zur Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU.
- Was müssen die Mitgliedstaaten nun umsetzen?
- Die wesentlichen Erwägungsgründe.
- Begriffsbestimmungen – Unterschiede zum bisherigen deutschen Recht.
- Erwartete Auswirkungen auf Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen.
Korruptionsdelikte im öffentlichen Sektor
- Bestechung im öffentlichen Sektor (Art. 3).
- Veruntreuung (Art. 5 Abs. 1).
- Unerlaubte Einflussnahme (Art. 6).
- Rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter (Art. 7).
- Behinderung der Justiz (Art. 8).
- Bereicherung durch Korruptionsdelikte (Art. 9).
Korruptionsdelikte im privaten Sektor
- Bestechung im privaten Sektor (Art. 4).
- Veruntreuung (Art. 5 Abs. 2).
- Abgrenzung zu zulässigen Geschäfts- und Vorteilsgewährungen.
- Risiken in Einkauf, Vertrieb, Drittparteien- und Lieferantenmanagement.
Allgemeine Regelungen für die Strafnormen
- Verheimlichung (Art. 10).
- Verjährungsfristen (Art. 19).
- Sicherstellung und Einziehung (Art. 27).
- Schutz von Hinweisgebern.
- Rechte der Opfer (Art. 29).
Sanktionen und Maßnahmen gegen natürliche Personen
- Die neuen Strafandrohungen (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2).
- Zusätzliche strafrechtliche und nicht-strafrechtliche Sanktionen und Maßnahmen (Art. 12 Abs. 4).
- Haftungs- und Organisationspflichten von Führungskräften.
- Anforderungen an Aufsicht und Überwachung innerhalb der Organisation.
Verantwortlichkeit juristischer Personen, Sanktionen und Maßnahmen gegen juristische Personen
- Strafnorm für juristische Personen (Art. 13).
- Sanktionen und Maßnahmen gegen juristische Personen (Art. 14) – Entwicklungen hin zu einer stärkeren Unternehmensverantwortung bei Korruptionsdelikten.
Erschwerende und mildernde Umstände
- Regelungen für erschwerende Umstände (Art. 15).
- Regelungen für mildernde Umstände (Art. 16), insbesondere auch für juristische Personen.
- Nachweis von wirksamen Compliance-Systemen.
- Selbstanzeige und Abhilfemaßnahmen.
- Zusammenarbeit mit Behörden und Bedeutung präventiver Maßnahmen.
Sonstige allgemeine Regelungen
- Regelungen für Korruptionsbekämpfungsstellen.
- Korruptionsverhütung und nationale Strategien.
Umsetzungserfordernisse für Unternehmen und Behörden
- Was bedeutet dies für die Compliance-Praxis in Unternehmen und Behörden?
- Welche Änderungsbedarfe ergeben sich für interne Richtlinien zur Korruptionsprävention?
- Durchführung von Wirksamkeitskontrollen.
- Wie kann ich ein „wirksames“ Compliance Management System nachweisen?
- Durchführung von internen Audits.
- Welche Zertifizierungsmöglichkeit bestehen (ISO 37001, ISO 37301, IdW PS 980).
- Vorbereitung einer Zertifizierung.
- Anforderungen der ISO 37001.
- Anforderungen an die Prozessregeln für interne Ermittlungen.
- Entwicklung eines praxisnahen Maßnahmenplans zur Umsetzung der neuen Anforderungen.
In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
- Du informierst dich frühzeitig über die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung und deren Auswirkungen auf die Compliance-Praxis.
- Du erhältst einen Überblick über die kommenden Veränderungen der Straftatbestände für Korruption in Europa.
- Du erhältst Orientierung zu neuen Haftungs- und Verantwortlichkeitsregelungen für Unternehmen und Führungskräfte.
- Du erkennst den konkreten Anpassungsbedarf für Compliance Management Systeme, interne Richtlinien und Präventionsmaßnahmen.
- Du erfährst, wie du ein wirksames Compliance Management System nachweisen und regulatorische Erwartungen erfüllen kannst.
- Du diskutierst praxisnahe Umsetzungsansätze für interne Ermittlungen, Hinweisgeberschutz und Abhilfemaßnahmen.
- Du diskutierst mit dem Experten und den anderen Teilnehmer:innen, welche Bedeutung diese Regelungen für die Compliance-Funktion haben werden und wie du künftig ein wirksames Compliance Management System nachweisen kannst.
- Teilnehmende erhalten konkrete Ansätze, um Umsetzungsbedarfe zu erkennen und wirksame Compliance-Strukturen nachzuweisen.
Praxisorientierter Vortrag, Darstellung und Diskussion der wesentlichen Grundlagen, Erfahrungsaustausch.
Compliance Officer, Compliance Manager:innen, Compliance Beauftragte – unabhängig von der Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen etc.), Mitarbeitende aus Compliance-Abteilungen sowie Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung für Compliance oder Compliance Management und Compliance-Verantwortliche bei Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen.
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Fragen zu den Seminarinhalten
Die EU-Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption ist die erste gemeinsame Anti-Korruptions-Richtlinie der Europäischen Union seit über zwei Jahrzehnten und markiert einen grundlegenden Wandel in der europäischen Korruptionsbekämpfung. Ihr Ziel ist die Vereinheitlichung und Verschärfung der Straftatbestände für Korruption innerhalb aller EU-Mitgliedstaaten – mit verbindlichen Mindestanforderungen, die bis zum 1. Juni 2028 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Für Compliance-Verantwortliche in Unternehmen und Behörden bedeutet das: Die bisherigen deutschen Normen zur Korruptionsbekämpfung werden sich erheblich verändern – mit neuen Straftatbeständen, verschärften Sanktionen gegen juristische Personen und neuen Anforderungen an Compliance Management Systeme. Wer sich jetzt informiert, kann den Anpassungsbedarf frühzeitig erkennen und sein CMS gezielt auf die kommenden Anforderungen ausrichten – statt unter Zeitdruck reagieren zu müssen, wenn die nationale Umsetzung in Kraft tritt.
Die EU-Richtlinie definiert einen umfassenden Katalog von Korruptionsdelikten, der weit über die bisherigen deutschen Straftatbestände hinausgeht. Im öffentlichen Sektor werden Bestechung (Art. 3), Veruntreuung (Art. 5 Abs. 1), unerlaubte Einflussnahme (Art. 6), rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter (Art. 7), Behinderung der Justiz (Art. 8) und Bereicherung durch Korruptionsdelikte (Art. 9) als eigenständige Straftatbestände definiert. Im privaten Sektor werden Bestechung (Art. 4) und Veruntreuung (Art. 5 Abs. 2) geregelt – mit klarer Abgrenzung zu zulässigen Geschäfts- und Vorteilsgewährungen. Das Seminar behandelt diese neuen Begriffsbestimmungen explizit und zeigt, wo die Unterschiede zum bisherigen deutschen Recht liegen – damit Compliance-Verantwortliche die Auswirkungen auf ihre internen Richtlinien und Präventionsmaßnahmen konkret einschätzen können. Wer diese Veränderungen kennt, kann seinen Code of Conduct, seine Geschenke- und Einladungsrichtlinie und seine Drittparteien-Due-Diligence-Prozesse gezielt anpassen – bevor die nationale Umsetzung in Kraft tritt.
Die neuen Sanktionsregelungen der EU-Richtlinie markieren einen Paradigmenwechsel in der europäischen Korruptionsbekämpfung: Erstmals werden verbindliche Mindestanforderungen für Sanktionen gegen juristische Personen (Art. 14) festgelegt – ein klares Signal für eine stärkere Unternehmensverantwortung bei Korruptionsdelikten. Für natürliche Personen sieht Art. 12 neue Strafandrohungen sowie zusätzliche strafrechtliche und nicht-strafrechtliche Sanktionen vor. Besonders relevant für Compliance-Verantwortliche ist dabei die Frage der Haftungs- und Organisationspflichten von Führungskräften sowie der Anforderungen an Aufsicht und Überwachung innerhalb der Organisation: Die Richtlinie regelt ausdrücklich, welche Pflichten Führungskräfte zur Verhinderung von Korruption tragen – und unter welchen Voraussetzungen sie persönlich haftbar gemacht werden können. Wer diese Anforderungen kennt, kann sein Unternehmen gezielt schützen und sicherstellen, dass Führungskräfte nicht persönlich für Versäumnisse haften, die durch ein wirksames CMS hätten verhindert werden können.
Art. 16 der EU-Richtlinie ist für Compliance-Verantwortliche von herausragender praktischer Bedeutung: Er regelt mildernde Umstände – auch für juristische Personen – und sieht ausdrücklich vor, dass der Nachweis wirksamer Compliance-Systeme strafmindernd berücksichtigt werden kann. Konkret anerkannt werden dabei Selbstanzeige und Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden sowie Abhilfemaßnahmen, die nach Aufdeckung eines Verstoßes ergriffen wurden. Das Seminar zeigt, wie ein wirksames CMS im Sinne der neuen Anforderungen nachgewiesen werden kann – von der Durchführung von Wirksamkeitskontrollen und internen Audits bis hin zu Zertifizierungsmöglichkeiten nach ISO 37001, ISO 37301 und IDW PS 980. Wer diese Zusammenhänge kennt, verwandelt sein CMS von einer Compliance-Pflicht in einen strategischen Schutzschild – und kann gegenüber Geschäftsführung und Aufsichtsrat überzeugend argumentieren, warum Investitionen in ein wirksames CMS auch ökonomisch sinnvoll sind.
Die EU-Richtlinie adressiert Korruptionsrisiken im privaten Sektor mit besonderer Schärfe – und die Bereiche Einkauf, Vertrieb sowie Drittparteien- und Lieferantenmanagement gehören zu den Hochrisikobereichen, in denen die neuen Straftatbestände besonders häufig relevant werden. Das Seminar behandelt diese Risiken explizit und zeigt, wie die Abgrenzung zwischen zulässigen Geschäfts- und Vorteilsgewährungen einerseits und strafbaren Bestechungshandlungen andererseits in der Praxis vorgenommen wird. Dabei wird auch vermittelt, welche Änderungsbedarfe sich für interne Richtlinien zur Korruptionsprävention ergeben – insbesondere für Geschenke- und Einladungsrichtlinien, Drittparteien-Due-Diligence-Prozesse und Lieferantenverträge. Wer diese Risiken kennt und in seinem CMS adressiert, schützt sein Unternehmen vor den erheblichen strafrechtlichen und reputationsbezogenen Konsequenzen, die ein Verstoß gegen die neuen Straftatbestände mit sich bringt.
- Passgenau abgestimmte Trainings
- Direkter Praxistransfer
- Effizienter Zeit- und Kosteneinsatz
Starttermine und Details
Dienstag, 10.11.2026
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag, 08.02.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag, 15.04.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch, 12.05.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag, 17.06.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag, 19.07.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag, 17.08.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag, 17.09.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
