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Nebentätigkeitsrecht für FK im ÖD
Grundlagen zur Entscheidung über Nebentätigkeitsanzeigen für Tarifbeschäftigte und Beamte (BBG)
Als Fach- oder Führungskraft außerhalb der Personalverwaltung bist du gefordert, Nebentätigkeitsanzeigen zu prüfen und fundierte Stellungnahmen abzugeben. Doch welche tarifrechtlichen und gesetzlichen Regelungen sind dabei maßgeblich? Dieses Seminar vermittelt dir das notwendige Grundlagenwissen nach TVöD, TV-L und BBG, damit du Nebentätigkeiten sicher beurteilst, mögliche Interessenkonflikte erkennst und rechtssichere Stellungnahmen für die Personalverwaltung erstellst.
Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts
- Tarifrechtliche Grundlagen nach TVöD-Bund/VKA und TV-L sowie vergleichbaren Tarifverträgen.
- Gesetzliche Grundlagen nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV).
Prüfungsschwerpunkte für eine Stellungnahme
- Inhalte der Tätigkeit: Interessenkonflikte, Zweitarbeitgeber und Ansehensverlust des öffentlichen Dienstes.
- Arbeitszeitrechtliche Aspekte.
- Besonderheiten im öffentlichen Dienst.
Praxisbeispiele
- Beispiele aus der Rechtsprechung für genehmigungsfähige/nicht genehmigungsfähige Nebentätigkeiten.
In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
- Du kennst die tarifrechtlichen Grundlagen nach TVöD-Bund/VKA, TV-L und vergleichbaren Tarifverträgen und kannst sie in der Praxsi sicher anwenden.
- Du verstehst die gesetzlichen Regelungen nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV).
- Du erkennst mögliche Interessenkonflikte, Zweitarbeitgeberverhältnisse und Risiken für das Ansehen des öffentlichen Dienstes und bewertest diese sicher.
- Du kennst die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten.
Trainer-Input, Fall-/Best-Practice-Beispiele, Übungen, Diskussion, Erfahrungsaustausch.
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte, Entscheider:innen sowie Fachkräfte aus den Fachbereichen außerhalb der Personalverwaltung, die im öffentlichen Dienst tätig sind und Nebentätigkeitsanzeigen prüfen sowie Stellungnahmen für die Personalverwaltung abgeben müssen.
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