Umsatzsteuer Spezial: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand §2b
Klärung der Unternehmereigenschaft, Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist durch § 2b UStG seit 2017 neu geregelt, die bisherige Handhabung ist bis 31.12.24 anwendbar. Eine erneute Verlängerung des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2026 ist im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen – der Beschluss durch Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus. In diesem Online-Training erfährst du in kompakter Form die Hintergründe für die Veränderungen im UStG und unter welchen Voraussetzungen Institutionen des öffentlichen Rechts damit Unternehmen i.S.d. UStG sind. Außerdem erfährst du, welche konkreten Veränderungen sich in Bezug auf die Umsatzsteuerbarkeit für Tätigkeiten der öffentlichen Hand ergeben und wie du diese Veränderungen in deinen Prozessen abbilden musst.
Inhalte
Warum wurde der § 2b Umsatzsteuergesetz eingeführt?
- Interessenskonflikte zwischen Institutionen der öffentlichen Hand und der freien Wirtschaft.
- Wettbewerbsverzerrung, wenn Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind, nicht der Umsatzsteuer unterworfen sind.
- Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des innerhalb der Europäischen Union harmonisierten Mehrwertsteuersystems.
Klärung der Unternehmereigenschaft
Bisherige Regelung § 2 Abs. 3 UStG im Vergleich zum neuen § 2b UstG.
Was unterliegt künftig der Umsatzbesteuerung?
- Prüfschema Umsatzbesteuerung.
Anwendung des § 2b UStG
- Wann erfolgt eine Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand?
- Abgrenzung, Beistandsleistungen, hoheitliche Tätigkeiten, Wettbewerbsverzerrung.
- Übergangsregelung.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Auswirkungen des § 2b UStG.
- Zuordnungsgrundsätze beim Bezug von Eingangsleistungen.
- Aufteilung der Vorsteuer bei gemischter Verwendung.
Aktuelles aus der Rechtsprechung bzw. Verwaltung
- Insbesondere das BMF-Schreiben vom 12.06.2024 zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Raum für individuelle Fragen zum Thema
Lernumgebung
In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
Dein Nutzen
- Erhalte einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung des § 2b UStG.
- Verstehe, welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Neuregelung auf Tätigkeiten bei der öffentlichen Hand hat, insbesondere die Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren hoheitlichen und steuerbaren gewerblichen Betätigungen.
- Lerne künftig umsatzsteuerlich relevante Sachverhalte zu erkennen und zutreffend abzubilden.
Methoden
Vortrag, Praxisbeispiele, interaktiver Diskurs
Empfohlen für
Geschäftsführer:innen, Sachbearbeiter:innen, Mitarbeiter:innen aus dem Rechnungswesen von Organen der öffentlichen Hand, die mit dem Thema Umsatzsteuer befasst sind, idealerweise mit Vorkenntnissen im Thema Umsatzsteuer.
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Starttermine und Details
22.06.2026
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23.07.2026
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15.09.2026
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16.12.2026
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04.02.2027
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31369
€ 440,- zzgl. MwSt.
€ 523,60 inkl. MwSt.
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max. 20 Teilnehmer:innen
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