Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnung leicht gemacht – mit deinem Wissen auf dem neuesten Stand: Eine korrekte Reisekostenabrechnung ist nicht nur für dich wichtig, damit alle Kosten erstattet werden. Auch Unternehmen profitieren davon, besonders bei Betriebsprüfungen, da Transparenz und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Steuerrechtliche Aspekte spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen berücksichtigt werden.

Mit den Seminaren und dem Lehrgang der Haufe Akademie bist du bestens vorbereitet – auch für knifflige Fälle – und bleibst immer auf dem aktuellen Stand.

Lehrgang Geprüfte:r Reisekosten-Expert:in

Zertifiziert durch die Hochschule Amberg-Weiden

2 Tage

Lehrgang

Plötzlich Reisekosten

Erste Schritte in die Welt der Reisekostenabrechnung
(200)

an 3 Orten und online

1 Tag

Seminar

Reisekosten richtig abrechnen

Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungskostenrecht
(3298)

an 10 Orten und online

1 Tag

Seminar

Update Reisekosten und Bewirtungskosten

Alle aktuellen Entwicklungen im Reisekosten- und Bewirtungsrecht

1 Tag

Webinar

Update Bewirtungskosten

Aktuelle Änderungen, Risiken, Gestaltungsmöglichkeiten
(86)

online

3 Stunden

Webinar

Update Reisekosten

Alle aktuellen Entwicklungen im Reisekostenrecht
(181)

online

3 Stunden

Webinar

Aufbauseminar Reisekosten

Besonderheiten – Vertiefung – Praxisfälle
(1284)

an 5 Orten und online

1 Tag

Seminar

Reisekosten im öffentlichen Dienst

Systematisches Grundlagenwissen für die Praxis
(246)

in Frankfurt a. M. und online

1 Tag

Seminar

Weiterbildung Reisekostenabrechnung

Eine korrekte Reisekostenabrechnung ist nicht nur wichtig, um den Überblick zu behalten, um Steuern zu sparen sondern auch um Betriebsprüfungen standzuhalten. Zudem können Arbeitgeber durch die korrekte Abrechnung von Reisekosten auch Steuervorteile nutzen. Denn eine fehlerhafte Abrechnung von Dienstreisen kann zu Steuernachzahlungen und Bußgeldern führen.

Verstehe die komplexen rechtlichen Anforderungen an die Abrechnung von Reisekosten oder Dienstreisen. Oder verbesser die internen Prozesse der Reisekostenabrechnung - mit einer Weiterbildung der Haufe Akademie.

 

Weiterbildungen in der Abrechnung von Reisekosten bzw. Dienstreisekosten

Quer- oder Wieder-Einsteiger:innen profitieren von den Reisekosten-Seminaren der Haufe Akademie, wie z. B. „Reisekosten richtig abrechnen“ oder „Plötzlich Reisekosten“. Profis, die auch Sonderfälle bearbeiten, können Ihr Fachwissen in dem „Aufbauseminar Reisekosten“ vertiefen und ausbauen. Ein aussagekräftiges Zertifikat für Ihr fachliches Know-how erhalten die Absolventen des Lehrgangs Geprüfte:r Reisekosten-Expert:in

 

Arten von Reisekosten und deren Abrechnungsmethoden 

Reisekosten sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens in Deutschland. Wenn Beschäftigte auf Dienstreise gehen, sind sie berechtigt, ihre Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Arten von Reisekosten und deren Abrechnungsmethoden in Deutschland genauer betrachten.

1. Verpflegungsmehraufwand (VMA)

Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine der wichtigsten Komponenten der Reisekosten. Er bezieht sich auf die Kosten für Verpflegung, die während der Geschäftsreise anfallen. Der VMA ist abhängig von der Dauer der Geschäftsreise und der Reisedestination. Der Arbeitgeber erstattet einen pauschalen Betrag pro Tag, welcher von der Abwesenheitsdauer abhängig ist. Dieser Betrag ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Übernachtungskosten

Die Übernachtungskosten beziehen sich auf die Kosten für eine Unterkunft während der Geschäftsreise. Der Arbeitgeber erstattet diese Kosten in der Regel in voller Höhe, sofern sie angemessen sind. Als angemessen gelten die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel oder einer Pension, die einem angemessenen Standard entsprechen.

3. Fahrtkosten

Die Fahrtkosten beziehen sich auf die Kosten für die An- und Abreise sowie für die Fahrten während der Geschäftsreise. Hierbei wird zwischen den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) und den Kosten für den eigenen PKW unterschieden. Im Falle der Benutzung des eigenen PKWs wird in der Regel eine Kilometerpauschale (i. d. R. 0,30 €/km) erstattet.

4. Reisenebenkosten

Reisenebenkosten umfassen alle weiteren Kosten, die während der Geschäftsreise aus beruflichen Gründen anfallen, wie beispielsweise Parkgebühren, Taxifahrten oder Kommunikationskosten. Diese Kosten können in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe als Reisenebenkosten steuerfrei von dem Arbeitgeber erstattet werden.

Die Abrechnung der Reisekosten

Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt meist über ein Reisekostenabrechnungsformular oder ein Reisekosten-Tool. Hierbei müssen alle Kosten detailliert aufgeführt werden. Der Arbeitgeber prüft die Reisekostenabrechnung und erstattet die angefallenen Kosten in angemessener Höhe. Die jeweiligen Belege müssen hierbei mit eingereicht werden.

Zusammenfassung

Reisekosten sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens in Deutschland. Arbeitnehmer, die auf Dienstreise gehen, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Hierbei werden der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten, die Fahrtkosten sowie die Reisenebenkosten erstattet.

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