Hinweisgeberschutzgesetz und EU-Whistleblowingrichtlinie
Praktische Umsetzung im Mittelstand
EU-Whistleblowingrichtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Rechtsrahmen und Hintergrund
- Überblick über die Vorgaben der EU-Richtlinie.
- Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG).
- Was bedeutet Hinweisgeberschutz?
- Welche Unternehmen sind von den Neuregelungen betroffen?
- Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle.
- Anforderungen an die Funktionsweise der Meldekanäle.
- Welche Umsetzungsfristen gelten?
- Welche Bußgeldtatbestände sind vorgesehen?
Konzept zur Einführung eines Hinweisgebersystems
- Analyse der Interessenlage – lästige Pflicht oder Mehrwert für das Unternehmen?
- Analyse der Interessen und des Schutzbedarfs potentieller Hinweisgeber:innen.
- Praktische Anforderungen an das Hinweisgebersystem.
- Rechtliche Anforderungen an die Einführung.
- Mitbestimmungsrecht des Personalvertretungsorgans.
- Lösungsansätze für eine gruppenweite Umsetzung.
Definition des sachlichen Anwendungsbereichs
- Vergleich RL und Hinweisgeberschutzgesetz.
- Konsequenzen der Definition des sachlichen Anwendungsbereichs.
- Berücksichtigung der Compliance-Risikoanalyse.
Entwicklung eines Bearbeitungsprozesses
- Definition von Bearbeitungsabläufen und Zuständigkeiten.
- Hinweisbearbeitung.
- Einleitung von Folgemaßnahmen – interne Untersuchung.
Vorbereitung der Implementierung
- Einführung einer Hinweisgeberrichtlinie.
- Strukturierung von Arbeitsanweisungen.
- Maßnahmen zur Entwicklung einer offenen Kommunikationskultur.
- Du erfährst alles Wichtige zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz und zur EU-Whistleblowingrichtlinie.
- Nach diesem Crashkurs kannst du einen für dein Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems erstellen und Schritt für Schritt in deine Abläufe und Prozesse implementieren.
- Du erhältst praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Pflichten durch deine:n Trainer:in, eine:n erfahrene:n Expert:in in Sachen Hinweisgeberschutz.
- Du lernst, wie du Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter deinen Mitarbeitenden schaffst und das Vertrauen potentieller Hinweisgeber:innen gewinnst.
- Die Inhalte dieses Seminars dienen der Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG.
Du erfährst praxisnah, was das neue Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen bedeutet, welcher Handlungsbedarf besteht und wie du die Pflichten sicher und effizient umsetzt.
Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen trifft alle Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten. Sofort zur Umsetzung verpflichtet sind Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten, für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten will der Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 gewähren.
Geschäftsführer:innen, Compliance-Beauftragte, Compliance Verantwortliche, die in Unternehmen oder Kommunen beschäftigt bzw. für die Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien verantwortlich sind – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), Projektverantwortliche für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Der Crashkurs richtet sich auch an (Nachwuchs-)Führungskräfte und Quereinsteiger:innen im Bereich Compliance. Manager:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsjuristen und Compliance-Verantwortliche, die praxisrelevantes Expertenwissen benötigen, um ein (digitales) Hinweisgebersystem rechtsicher im Unternehmen – in der Kommune einzuführen.
Fragen zu den Seminarinhalten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet alle Unternehmen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldekanäle, über die Mitarbeitende vertraulich auf Regelverstöße hinweisen können. Das Gesetz definiert dabei, welche Anforderungen an die Funktionsweise der Meldekanäle gestellt werden, welche Umsetzungsfristen gelten und welche Bußgeldtatbestände bei Verstößen drohen. Für Compliance-Verantwortliche und Geschäftsführer:innen im Mittelstand stellt sich dabei häufig die Frage, was das Gesetz konkret bedeutet – jenseits der abstrakten Gesetzestexte. Dieser Crashkurs vermittelt genau diesen Rechtsrahmen: kompakt, verständlich und direkt auf die Praxis mittelständischer Unternehmen zugeschnitten.
Viele mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Pflichten mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen umzusetzen. Der Crashkurs zeigt, wie du nach dem Seminar einen für dein Unternehmen passenden Projektplan entwickeln kannst, der ressourcenschonend ist und Schritt für Schritt in bestehende Abläufe integriert werden kann. Du lernst, welche Elemente ein Hinweisgebersystem zwingend enthalten muss, welche Lösungsansätze für eine gruppenweite Umsetzung bei Unternehmensgruppen mit mehreren Tochtergesellschaften existieren und wie du die Einführung so strukturierst, dass sie den Betrieb nicht überlastet, sondern nachhaltig stärkt. Wer mit einem klaren Plan aus dem Seminar geht, spart Zeit, vermeidet Fehler und setzt das Gesetz rechtssicher um.
Die Entscheidung für ein digitales Hinweisgebersystem ist für viele Unternehmen ein zentraler Schritt bei der Umsetzung des HinSchG – und gleichzeitig eine Entscheidung, die rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen berücksichtigen muss. Der Crashkurs vermittelt, welche praktischen Anforderungen das Gesetz an die Funktionsweise der Meldekanäle stellt, wie Vertraulichkeit und Anonymität technisch sichergestellt werden können und welche Aspekte bei der Auswahl und Einführung eines digitalen Tools zu beachten sind. Dabei wird auch die datenschutzrechtliche Prüfung thematisiert – denn ein Tool, das die DSGVO-Anforderungen nicht erfüllt, schafft neue Risiken, statt bestehende zu lösen.
Die Einführung eines Hinweisgebersystems berührt unmittelbar die Interessen der Beschäftigten und löst damit in vielen Unternehmen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder anderer Personalvertretungsorgane aus. Wer diesen Aspekt unterschätzt oder übergeht, riskiert nicht nur arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch den Vertrauensverlust der Belegschaft – was die Akzeptanz des gesamten Systems von Anfang an gefährdet. Der Crashkurs behandelt das Mitbestimmungsrecht des Personalvertretungsorgans explizit und zeigt, wie du die Einführung des Hinweisgebersystems so gestaltest, dass sie rechtssicher ist und gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeitenden gewinnt. Eine frühzeitige und transparente Einbindung des Betriebsrats ist dabei nicht nur rechtlich geboten, sondern auch strategisch klug.
Eine der wichtigsten und oft unterschätzten Entscheidungen bei der Einführung eines Hinweisgebersystems ist die Definition des sachlichen Anwendungsbereichs: Welche Arten von Verstößen sollen über das System gemeldet werden können? Das HinSchG schreibt einen Mindestumfang vor, lässt aber auch Spielraum für eine freiwillige Erweiterung. Der Crashkurs zeigt, wie EU-Richtlinie und HinSchG in diesem Punkt voneinander abweichen, welche Konsequenzen die Definition des sachlichen Anwendungsbereichs für die Fallbearbeitung hat und wie du diese Entscheidung so triffst, dass sie sowohl gesetzeskonform als auch praktisch handhabbar ist. Wer hier sorgfältig vorgeht, legt den Grundstein für ein System, das im Alltag wirklich funktioniert – und nicht durch eine zu weite oder zu enge Fassung Probleme erzeugt.
- Passgenau abgestimmte Trainings
- Direkter Praxistransfer
- Effizienter Zeit- und Kosteneinsatz
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Starttermine und Details

Mittwoch, 07.04.2027
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.

