TTDSG und TDDDG kompakt: Was gilt zukünftig für Webseitenbetreiber?

Alle Neuerungen und Handlungsbedarfe für Unternehmen

Seit dem 01.12.2021 sind die Nutzung von Cookies und Tracking-Tools durch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) für Webseitenbetreiber:innen im Internet deutlich strenger geregelt. Nach wie vor gibt es Unsicherheiten darüber, welche Cookies ohne Einwilligung der Besuchenden verwendet werden dürfen und für welche eine Zustimmung zwingend erforderlich ist. Das TTDSG vereint die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) und stimmt sie mit der DSGVO ab. Zudem setzt es die Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) um. Gleichzeitig wurde das TKG modernisiert, um Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verringern. Das TTDSG regelt alle Informationen, die bei der Nutzung von Telemediendiensten anfallen. Für Unternehmen ist es unerlässlich, sich mit den relevanten Änderungen vertraut zu machen und diese anzuwenden, um Strafen zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.

Inhalte

Hintergrund der Neuregelung des TTDSG

Zusammenspiel zwischen DSGVO und TTDSG

  • Überblick über die Grundlagen der DSGVO

Sachlicher Anwendungsbereich – Betroffene Stellen

Wesentliche Änderungen

  • Neue Regelung zu Cookies – Einwilligung und Ausnahmen
  • Einwilligungsverwaltung nach § 26 TTDSG – Akkreditierungsmöglichkeit mit PIMS-Diensten
  • Regelungen zum Fernmeldegeheimnis
  • Weitere Änderungen wie bspw. zum digitalen Nachlass

Konsequenzen der Neuregelung

  • Konsequenzen für Cookies – Problematik für Affiliate-Betreiber:innen
  • Geltung auch für „OTT-Dienste“
  • Bußgelder, Sanktionen und Aufsicht
  • Reichweite des Fernmeldegeheimnisses für Arbeitgeber:innen

Lernumgebung

In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Dein Nutzen

  • Vermittlung der Grundlagen des Datenschutzes und der Auswirkungen des TTDSG.
  • Übersicht über die Neuerungen und die damit verbundenen Pflichten.
  • Bereitstellung von Hilfestellungen, Leitfäden, Checklisten und Dokumentationsvorlagen für Umsetzungsmaßnahmen.
  • Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und Antworten von Expert:innen zu erhalten.

 


 

Referent:in

Methoden

Vortrag, Präsentation, Diskussion, Fallbeispiele und Checklisten.

Empfohlen für

Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Datenschutzkoordinator:innen und Personen, die im Datenschutzbereich mitwirken, sowie Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, die Wissen zum Thema Datenschutz erwerben oder vertiefen möchten.

Open Badges - Zeige auch digital, was du kannst.

Open Badges sind anerkannte, digitale Teilnahmezertifikate. Diese verifizierbaren Nachweise sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.

Damit zeigst du digital, über welche Kompetenzen du verfügst. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du von uns ein Open Badge.

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Seminarbewertung zu „TTDSG und TDDDG kompakt: Was gilt zukünftig für Webseitenbetreiber?“

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Verständlichkeit der Inhalte:
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