Lohnpfändung Express

Grundlagenwissen für Einsteiger:innen

Dieses Online-Seminar vermittelt schnell und kompakt wertvolle Basics zur Lohnpfändung und Gehaltsabtretung. Anhand von praxisnahen Beispielen erfährst du alles, was du für eine zügige und korrekte Pfändungsbearbeitung wissen musst. Das Online-Seminar umfasst 6 Stunden Webinar inkl. zahlreicher Übungsaufgaben, verteilt auf zwei Tage. Zur Transfersicherung des erworbenen Wissens hast du nach dem ersten Webinar die Möglichkeit, selbstständig Fallbeispiele und Aufgaben zu bearbeiten und diese im zweiten Webinar zu diskutieren.
Modul 1: Webinar
3 Stunden
Einführung in die Pfändungsbearbeitung
Modul 2: Webinar
3 Stunden
Zusammentreffen von Normalpfändung und Unterhaltspfändung

Inhalte

Überblick über das Verfahren einer Pfändung

Wirksame Zustellung einer Pfändung, Zustellungsmängel

Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlichen Forderungen

Richtige Bearbeitung einer Vorpfändung

Drittschuldnerauskunft, Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen?

Pfändungsbeträge bei einer Normalpfändung richtig berechnen

  • Arbeitseinkommen, Naturalbezüge.
  • Besonderheiten bei Einmalzahlungen und Abfindungen.
  • Unpfändbare Bezüge.
  • Pfändung von Zeitzuschlägen.
  • Anwendung und Umsetzung der „Nettomethode".
  • Richtiges Vorgehen bei Entgeltumwandlung und vermögenswirksamen Leistungen.

Korrekte Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen bei der Normalpfändung

Unterhaltspfändung

  • Richtiges Verständnis des Pfändungsbeschlusses bei einer Unterhaltspfändung.
  • Richtige Ermittlung des pfändbaren Betrags.

Zusammentreffen einer Normalpfändung mit einer nachfolgenden Unterhaltspfändung

Durchsetzung eigener Ansprüche des Arbeitgebers bei Vorschüssen bzw. durch Aufrechnung bei Zusammentreffen mit einer Pfändung

Lohnabtretung, Zusammentreffen einer Abtretung mit einer Pfändung

Haftungsvermeidung durch Erwirken eines Klarstellungsbeschlusses

Beendigung der Pfändung

Lernumgebung

In deiner Online-Lernumgebung findest du nach deiner Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und Extra-Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Dein Nutzen

  • Du erhältst einen ausführlichen und systematischen Einblick in die grundlegenden Themen des Pfändungsrechts.
  • Anhand vieler praktischer Beispiele lernst du, wie du die Pfändungen rationell und kostengünstig abwickelst.
  • Du erfährst, wie du mögliche Haftungsrisiken vermeidest.

Das Format und die begrenzte Anzahl an Teilnehmenden ermöglicht, aktiv mit der Referentin konkrete Fallbeispiele zu diskutieren und eigene Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag mitzubringen.

Referent:in

Methoden

Live-Webinar mit Vortrag, Besprechung und Bearbeitung von Fallbeispielen, Fachdiskussion, Fragen der Teilnehmer:innen.

Empfohlen für

Personalleiter:innen, Personalsachbearbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen der Entgeltabrechnung, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Pfändungsrecht mitbringen oder nur hin und wieder mit Pfändungen befasst sind.

Open Badges - Zeige auch digital, was du kannst.

Open Badges sind anerkannte, digitale Teilnahmezertifikate. Diese verifizierbaren Nachweise sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.

Damit zeigst du digital, über welche Kompetenzen du verfügst. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du von uns ein Open Badge.

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Seminarbewertung zu „Lohnpfändung Express“

4,6 von 5
bei 38 Bewertungen
Seminarinhalte:
4,6
Verständlichkeit der Inhalte:
4,7
Praxisbezug:
4,6
Fachkompetenz:
4,9
Teilnehmenden­orientiert:
4,5
Methodenvielfalt:
4,2
Blick ins Produkt

Hier erhältst du Eindrücke vom Seminar sowie Informationen rund um das Seminarthema.

Fachartikel, Interviews oder Whitepaper rund um das Thema

Gehaltspfändung und Gehaltsabtretung: Aufgaben des Arbeitgebers

Es ist eine Privatangelegenheit, die doch zur Sache der Arbeitgebenden werden kann: Wenn Beschäftigte sich verschulden, können Gläubiger unter bestimmten Umständen einen Teil des Gehalts beanspruchen. Für Organisationen und deren Entgeltabteilungen ist dann entscheidend, die Gehaltspfändung bzw. Gehaltsabtretung fachgerecht abwickeln zu können. Denn wer die Pflichten und Regeln nicht kennt, macht sich möglicherweise als Drittschuldner:in [...]

Weitere Informationen finden Sie hier

Lohnpfändung – was tun?

Mitarbeiter Thomas K. hat sich ein neues Auto gekauft – auf Raten. Mit seiner Familie ist er auf die Malediven geflogen – auf Pump. Sein neues Heimkino hat er bei Amazon bestellt – per Zahlungspause. Nun muss er Privatinsolvenz anmelden. Das Konsumverhalten Ihres Kollegen wird genau jetzt zu Ihrem Problem, denn die Gerichtsvollzieherin steht bei [...]

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Fachartikel, Interviews oder Whitepaper rund um das Thema

Gehaltspfändung und Gehaltsabtretung: Aufgaben des Arbeitgebers

Es ist eine Privatangelegenheit, die doch zur Sache der Arbeitgebenden werden kann: Wenn Beschäftigte sich verschulden, können Gläubiger unter bestimmten Umständen einen Teil des Gehalts beanspruchen. Für Organisationen und deren Entgeltabteilungen ist dann entscheidend, die Gehaltspfändung bzw. Gehaltsabtretung fachgerecht abwickeln zu können. Denn wer die Pflichten und Regeln nicht kennt, macht sich möglicherweise als Drittschuldner:in [...]

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Pfändung Lohn, Pfändung Gehalt & Gehaltsabtretung

Eine Pfändung Lohn beginnt immer mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dies gilt auch für eine Pfändung Gehalt. Arbeitgeber werden dadurch zu Drittschuldner. Sie müssen tätig werden und ihren Pflichten nachkommen. Für das Aufsetzen einer Drittschuldnererklärung über die Ermittlung des pfändbaren Lohnbestandteils bis zur Berücksichtigung von Sonderregelungen bei Unterhaltspfändungen ist aktuelles und fundiertes Fachwissen für Pfändung Lohn und Pfändung Gehalt unabdingbar.
Bei Ratenkäufen oder Kreditaufnahmen eines Beschäftigten unterzeichnen diese oftmals in den Verträgen eine Gehaltsabtretung. Der Arbeitgeber erhält i. d. R. keine Kenntnis über die Gehaltsabtretung, sofern Kredit oder Ratenzahlungen ordnungsgemäß bedient werden. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der:die Gläubiger:in die Gehaltsabtretung ggü. dem Arbeitgeber offen. Vorausgesetzt es liegt eine wirksame Abtretung vor, ist der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt der Anzeige verpflichtet, gemäß § 409 BGB an den neuen Gläubiger zu leisten. 
 

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